Warken: "Wir wollen Apotheken stärken! Auch und vor allem in ländlichen Gebieten."
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundestag zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung.
Klicken Sie auf den Button, um den Inhalt nachzuladen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Apothekenreform, mit der wir die Apotheken im Sinne einer sicheren, flächendeckenden und vorausschauenden Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln.
„Ich gehe noch mal schnell zur Apotheke,“ das ist ein Satz, den wir alle aus dem Alltag kennen; denn wir können uns auf ein flächendeckendes Netz an Apotheken verlassen. Damit das so bleibt, damit wir auch künftig in allen Lebenslagen sagen können: „Ich gehe noch mal schnell zur Apotheke“, handeln wir jetzt.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen Apotheken stärken, auch und vor allem in ländlichen Gebieten. Denn Apotheken sind ein essenzieller Teil der Gesundheitsversorgung. Unser Gesetzentwurf enthält daher Regelungen, die ganz gezielt einerseits Apotheken in ländlichen Regionen unterstützen. Dazu zählt die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste. Und wir erleichtern die Gründung von Zweigapotheken, also kleineren Apothekenstandorten in weniger stark besiedelten Gebieten.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Erleichterungen, die allen Apotheken zugutekommen. Wir schaffen mehr Möglichkeiten und flexiblere Regeln für den Betrieb einer Apotheke und bauen zugleich unnötige Bürokratie ab.
Hierzu zählt, dass Kassen die Kostenerstattung für ein Arzneimittel gegenüber der Apotheke nicht mehr aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Diese sogenannten Nullretaxationen aus formalen Gründen werden damit der Vergangenheit angehören. Und wir erleichtern den Austausch von Arzneimitteln bei der Einlösung von Rezepten, wenn rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Zudem ermöglichen wir, dass die Apothekenleitung künftig von zwei Personen in Teilzeit wahrgenommen werden kann.
Und was mir besonders wichtig ist: Wir geben den Apotheken mehr Raum, die Kompetenz und Expertise ihres Fachpersonals noch stärker in die Gesundheitsversorgung einzubringen. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels gilt auch: Die Aufgaben in der Gesundheitsversorgung müssen auf mehr Schultern verteilt werden.
Deswegen wollen wir auch, dass Apotheken künftig alle Impfungen durchführen können, die keine Lebendimpfstoffe enthalten, also zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus oder FSME. Außerdem sollen Apotheken Schnelltests auf bestimmte Erreger durchführen können, zum Beispiel Grippeviren, und sie sollen eine stärkere Rolle spielen bei der Früherkennung und Prävention von Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes oder von Folgen des Tabakkonsums; dabei wollen wir die Expertise der Apotheken noch besser nutzen. Und Apotheken sollen in bestimmten Fällen ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne eine ärztliche Verschreibung abgeben können, zum Beispiel im Falle von chronisch kranken Patienten, die dringend ein Arzneimittel benötigen und es schon dauerhaft einnehmen. Das alles schärft aus unserer Sicht das Profil der Apotheken und stärkt insgesamt die Gesundheitsversorgung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Schluss möchte ich klarstellen: Die Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken ist natürlich auch unerlässlich. Deswegen haben wir parallel zum Gesetz eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem vorsieht, dass Preisnachlässe in Form von handelsüblichen Skonti zwischen Apotheken und pharmazeutischem Großhandel wieder möglich werden. Der Zuschuss für Nacht- und Notdienste wird nahezu verdoppelt, das Apothekenhonorar soll zwischen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband verhandelt werden, und wir schaffen verstärkte Kontrollmöglichkeiten bei den Transporteuren, um gleiche Voraussetzungen für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu schaffen, zum Beispiel bei der Einhaltung von Kühlketten.
Natürlich stehen wir auch - das sage ich ganz deutlich - zur Verabredung im Koalitionsvertrag: Die Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums wird kommen. Wir werden auch das in einer gesonderten Verordnung regeln und diese Verordnung im Frühjahr auf den Weg bringen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank.