Lauterbach: Länder sollen Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen nutzen

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach appellierte bei der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag an die Verantwortung der Bundesländer: „Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es den Ländern, auf Grundlage der vorhandenen Daten Schutzmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen. Ich appelliere an die Länder, diese Verantwortung wahrzunehmen“. Angesichts einer beginnenden Herbst- und Winterwelle sei man gut vorbereitet. Hier verwies Lauterbach unter anderem auf angepasste Impfstoffe und Medikamente für besonders gefährdete Gruppen.

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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich beginnen mit der Coronasituation. Wir sind am Beginn einer Herbst- und Winterwelle. Dies kommt nicht überraschend.

Wir sind aber auf diese Welle sehr gut vorbereitet.

Wir haben zunächst einmal im Rahmen der Beschaffung von Impfstoffen angepasste Impfstoffe beschafft, sodass wir auf die Varianten, mit denen wir derzeit zu ringen haben, gut vorbereitet sind. Die Versicherten haben eine Auswahl zwischen entsprechend angepassten Impfstoffen.

Wir haben darüber hinaus den Pandemieradar eingeführt. Der Pandemieradar erlaubt es den Ländern, präzise zu erkennen, wie die jeweilige Situation in ihren Ländern ist, sodass sie relativ früh reagieren können.

Wir haben für die besonders vulnerablen Gruppen Arzneimittel beschafft, die die Sterblichkeit der Patienten deutlich senken können. Diese Arzneimittel werden in den Pflegeeinrichtungen gelagert und können durch Hausärzte direkt abgegeben werden, sodass wir dort eine deutlich verbesserte Versorgung der Patienten erwarten können.

Schließlich haben wir mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz, das wir über den Sommer vorbereitet haben, die Länder in die Lage versetzt, auf der Grundlage der vorhandenen Daten entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen, diese aber auch, wenn das notwendig wäre, auszudehnen und, wenn es ganz schlimm käme, sogar in Außenbereichen vorzuschreiben. Aber davon gehen wir derzeit nicht aus.

Ich appelliere an die Länder, die Verantwortung auch wahrzunehmen. Wir sehen derzeit stark steigende Fallzahlen. Ich höre aber, dass die Länder diese Maßnahmen derzeit diskutieren. Ich gehe daher von einem verantwortungsvollen Handeln aus.

Zum Zweiten. Die Krankenhäuser sind in einer Situation, in der sie mit steigenden Energiekosten, insbesondere Stromkosten, aber auch Gaskosten, konfrontiert sind. Darüber hinaus ist die Inflation stärker als das, was die Landesbasisfallwerte an zusätzlichen Einnahmen erwarten lassen. Darauf werden wir reagieren, indem im Rahmen unseres 200-Milliarden-Euro-Schutzpaketes die Länder in die Lage versetzen werden, die Krankenhäuser auch direkt zu unterstützen.

Schließlich möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das werden wir in den nächsten Wochen durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ausgleichen.

Wir sind am Vorabend wichtiger Gesetze. Ich will hier nur numerisch ganz kurz zusammenfassen, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten insgesamt zwölf Gesetze ans Netz bringen werden, über die wir dann mit Ihnen diskutieren werden.

Wir werden für die Kinderheilkunde die Fallpauschalen überwinden. Bei der Versorgung von Kindern ist das ein wesentlicher Schritt nach vorn.

Wir werden in der Geburtshilfe zu Lösungen kommen, sodass die Geburtshilfe auf dem Land sichergestellt werden kann.

Wir werden Tages-DRGs einführen, sodass die Patienten nicht im Krankenhaus übernachten müssen, wenn das medizinisch nicht notwendig ist.

Wir werden das DRG-System weiterentwickeln, um auch Vorhaltepauschalen berücksichtigen zu können, sodass die Krankenhäuser besser dort platziert sind, wo auch der Bedarf ist.

Im Rahmen der Digitalisierung haben wir zwei Schwerpunkte: Die elektronische Patientenakte wird also Opt-out-Akte eingeführt. Wir werden darüber hinaus auch das E-Rezept etwas anders organisieren und nach vorne bringen.

Gesundheitskioske - das ist die siebte Maßnahme - werden in den besonders benachteiligten Städten und Stadtteilen die Versorgung ergänzen.

Wir werden durch das geplante Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die Pflegekräfte deutlich entlasten, und wir werden darüber hinaus auch für die Langzeitpflege eine Finanzierungsreform vorschlagen, die die Langzeitpflege sicherstellt.

Die Unabhängige Patientenberatung soll durch ein UPD-Gesetz verbessert werden.

Wir werden eine Gesetzgebung zur Legalisierung von Cannabis vorstellen,

wo insbesondere der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht, sodass Cannabis tatsächlich so konsumiert werden kann, dass diejenigen, die es konsumieren, abgesichert sind und dass der Gesundheitsschutz beim Cannabiskonsum im Vordergrund steht. Es geht hier nicht um die Ausweitung des Konsums.

Schließlich werden wir Gesetze vorstellen, durch die wir die psychotherapeutische Versorgung verbessern, und zwar sowohl in den Krankenhäusern wie auch im ambulanten Bereich.

Es sind also zwölf gesetzliche Grundlagen, die wir derzeit vorbereiten. Ich freue mich auf die Diskussion über diese wichtigen Gesetzentwürfe mit Ihnen.

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