Warken: „Wir schaffen die Grundlage für eine hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung in unserem Land.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundestag zur 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).

10. Juli 2026

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab, und die Debatte hier zeigt, dass das Gesetz weitreichende Auswirkungen haben wird: auf die Menschen im Land, auf die Versicherten, auf die Unternehmen, auf die Leistungserbringer.

Deswegen ist es auch gut, dass wir das Gesetz gut vorbereitet haben, und deswegen muss über dieses Gesetz auch kontrovers diskutiert und darum gerungen werden. Das ist selbstverständlich; denn wir läuten mit diesem Gesetz nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen ein.

Und dieser Paradigmenwechsel und dieses Gesetz sind notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Leitplanken für das Gesetz waren lange klar, und im Verlauf des Verfahrens haben wir die Maßnahmen intensiv diskutiert. Wir haben sie ergänzt, wir haben sie angepasst. Das gehört zu demokratischen Prozessen dazu. Und es ist auch richtig so, und deswegen haben wir auch genau bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen. Jetzt steht das Ergebnis.

Meine Damen und Herren, die Arbeit, die hinter so einem Vorhaben steckt, ist wirklich gewaltig, und ich möchte mich bei vielen Beteiligten an dieser Stelle für den Einsatz bedanken, beginnend mit den Expertinnen und Experten der Finanzkommission Gesundheit, die ich eingesetzt hatte und deren Vorschläge die Grundlage für das Gesetz bilden, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, bei den Gesundheitspolitikern im Speziellen, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt seit Wochen und Monaten auch im Austausch mit den Bürgern waren, im Austausch mit den Leistungserbringern waren und viele Gespräche geführt haben, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei mir im Haus und in den Fraktionen für den unermüdlichen Einsatz.

Ich möchte mich auch bei allen Akteuren im Gesundheitswesen bedanken, die sich mit konstruktiven Beiträgen in den Prozess eingebracht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzes ist klar: Wir stabilisieren die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dramatisch, und sie erlaubt auch keinen Aufschub mehr. Wir haben daher die zur Verfügung stehende Zeit für die Beratungen intensiv genutzt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir dieses Gesetz heute abschließen; denn schon im Sommer werden die ersten Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis gestellt, und bis dahin müssen die Maßnahmen klar sein.

Das kann uns gelingen, meine Damen und Herren; denn auch die Gespräche mit den Ländern in den letzten Tagen und Wochen habe ich als sehr konstruktiv empfunden, und auch den Ländern ist bewusst, was droht, wenn es nicht gelingt, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dann müssten wir schon im kommenden Jahr mit einer Beitragssatzsteigerung um 1 Prozentpunkt rechnen, knapp 20 Milliarden Euro, paritätisch verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein, was wir wollen

Lassen Sie mich auf die Ausgangssituation und die Inhalte des Gesetzes kurz eingehen. Das ist auch wichtig, um die Tragweite zu verstehen.

Nach den neuesten Zahlen steigen die Ausgaben der GKV rund doppelt so stark wie die Einnahmen. Dadurch wächst das Defizit um weitere 3,5 Milliarden Euro für 2027 an. Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir auch diese neue Lücke nun geschlossen, und das ist ein starkes, unübersehbares Signal, dass nun ein deutlich größerer Anteil vom Bund kommt.

Ab 2027 wird der Beitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger noch einmal deutlich angehoben, und die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wird sukzessive reduziert. Auch das ist ein wichtiges Zeichen seitens des Bundes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Leitlinien des Gesetzentwurfes wurden gewahrt: Effizienz und Evidenz. Oder einfacher gesagt: Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.

Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Es bleibt ein ausgewogenes Paket.

Ich möchte drei Beispiele nennen, wo wir Anpassungen vorgenommen haben: Bei der Familienversicherung berücksichtigen wir jetzt die individuelle Familiensituation besser, indem wir die Altersgrenze der zu berücksichtigenden Kinder von sieben auf zwölf Jahre anheben.

Für die Pharmaindustrie haben wir eine Lösung gefunden, die den Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt. Aber gleichzeitig bleibt es bei einem angemessenen Beitrag der pharmazeutischen Unternehmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen.

Und die Krankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und Beinfreiheit.

Wir sehen wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Den Punkt haben wir am Ende noch sehr intensiv mit den Ländern besprochen. Wir haben nicht nur wichtige Regelungen im Gesetz ergänzt, sondern wir geben auch die Zusage in Richtung der Länder, dass wir weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen voranbringen werden.

Zwischenfrage von Stella Merendino (Die Linke):

Frau Ministerin, draußen vor der Tür sind ungefähr 600 Pflegekräfte, die gegen dieses Spargesetz demonstrieren. Sie sagen: Es werden alle beteiligt. - Aber die Pharmaindustrie und die Reichen dieses Landes werden nicht beteiligt. Wie kann das sein? Und was würden Sie jetzt gerne den Streikenden dort draußen mitteilen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Frau Kollegin, ich bin auch mit den Beschäftigten in der Pflege in den letzten Tagen und Wochen im Austausch gewesen. Natürlich betreffen die Maßnahmen, die wir jetzt vornehmen, auch den Bereich der Pflege.

Wir haben in den vergangenen Jahren aus politischer Überzeugung dafür gesorgt, dass die Löhne in der Pflege in den letzten zehn Jahren um über 40 Prozent gestiegen sind.

Wir haben das getan, indem wir die Tarifsteigerungen in voller Höhe refinanziert haben. Jetzt gibt es mit diesem Gesetz eine Änderung, mit der wir das nicht mehr tun, weil es schlicht so nicht mehr finanzierbar ist im System. Dennoch können wir davon ausgehen - das haben die Kollegen auch dargelegt -, dass es zu Lohnsteigerungen führen wird. Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr Abschlüsse mit Lohnsteigerungen von etwa 3,5 Prozent möglich sind.

Also, zu sagen, es würden Löhne gekürzt, oder es könnten in Zukunft keine Vergütungssteigerungen mehr kommen, ist schlicht falsch.

Sie können nur nicht mehr in dem Maße wie bislang refinanziert werden.

Uns war es wichtig, an der Stelle noch mal nachzubessern. Das haben wir auch getan.

In diesem Sinne meine ich: Wir haben ein ausgewogenes Paket, in dem Menschen, die höhere Einkommen haben, durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze natürlich auch stärker beteiligt werden und in dem natürlich auch die Pharmaindustrie einen angemessenen Beitrag leistet. Ich glaube, das kann man an den Zahlen auch sehr gut darstellen.

Es ist ein ausgewogenes Paket. Und ich denke, man kann auch nicht knapp 20 Milliarden Euro sparen und den Menschen sagen, keiner wird davon was spüren. Das gehört, denke ich, zur Ehrlichkeit auch dazu.

Zwischenfrage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bewusst, dass die Angriffe und Einschnitte im Bereich der Psychotherapie, die Sie mit diesem Gesetz vornehmen werden, dazu führen werden, dass vermutlich mindestens ein Drittel der psychotherapeutischen Kapazitäten in diesem Land nicht mehr zur Verfügung stehen werden?

Ist Ihnen bewusst, dass das längere Wartezeiten, mehr individuelles Leid, mehr Chronifizierung, mehr Arbeitsunfähigkeit und mehr Frühverrentung mit sich bringen wird? Und ist Ihnen bewusst, dass der Anteil der Kosten hierfür vermutlich exponentiell steigen wird? Es gibt nämlich sehr gute Berechnungen, dass jeder Euro, den Sie in die Psychotherapie investieren, am Ende volkswirtschaftlich und im Gesundheitssystem 4 Euro einspart?

Ich möchte Sie fragen, wie Sie unter diesen Vorzeichen die massiven Angriffe auf die Psychotherapie und die seelische Gesundheit der Bevölkerung rechtfertigen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Wir nehmen bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dieselben Maßnahmen vor, die wir auch in den anderen Bereichen vornehmen.

Ich weiß: Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es ein Anliegen, dort noch einmal nachzubessern; die Koalitionsfraktionen haben sich dazu verständigt. Und es ist auch richtig und wichtig, dass besonders vulnerable Bereiche noch mal besser in den Blick genommen werden.

Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir uns das Problem einmal grundsätzlicher anschauen müssen. Denn die Maßnahmen, die Vergütungsanreize, die es in den letzten Jahren gegeben hat, haben eben nicht dazu geführt, dass die Situation besser ist: dass man schneller einen Termin bekommt, dass man im Bereich der Psychotherapie schneller versorgt ist.

Deswegen ist es, glaube ich, eine grundsätzliche Frage, wie wir den Zugang verbessern, wie wir besser steuern und wie wir die Menschen schneller in die Versorgung und zu einem Termin bringen.

Das ist nichts, was wir mit dem Gesetz jetzt angehen; das ist ein Spargesetz. Das Thema Versorgung muss an anderer Stelle gelöst werden. Da gibt es ein Problem, und da wird es Lösungen geben.

Wir sehen aber eben auch, dass das, was in der Vergangenheit an Lösungen präsentiert worden ist, nicht dazu geführt hat, dass die Versorgung besser ist. Deswegen ändern wir an der Stelle die Maßnahmen, müssen aber gemeinsam einem Weg finden, um tatsächlich zu einem schnelleren und besseren Zugang zu kommen.

Zwischenfrage von Dr. Christina Baum (AfD):

Frau Ministerin, danke für das Zulassen der Frage. - Bisher war es so, dass die Krankenkassen verpflichtet waren, ihre Mitglieder zu informieren, wenn es zu Beitragserhöhungen kam. Jetzt ist das nicht mehr der Fall. Was ist dafür der Grund? Wollen Sie, dass sich die Mitglieder irgendwie überraschen lassen? Müssen sich die Mitglieder dann überraschen lassen? Können Sie das bitte erklären.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Dies ist eine Änderung, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf Wunsch der Fraktionen aufgenommen worden ist.

Der Wunsch ist aus Vereinfachungsgründen und Gründen des Bürokratieabbaus entstanden. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Versicherten auch in der Lage sind, ihr Sonderkündigungsrecht, das dann entsteht, wahrzunehmen. Das muss beides sichergestellt werden, und darum werden wir uns auch kümmern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringen wir Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen endlich wieder in ein Gleichgewicht.

Damit entlasten wir Bürger, damit entlasten wir Arbeitgeber; aber damit schaffen wir eben auch die Grundlage für die bereits begonnenen Strukturreformen. Wir schaffen die Voraussetzung für eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung bei uns im Land - jetzt und in Zukunft.

Wenn das Gesetz heute den Bundesrat passiert, dann senden wir auch eine entscheidende Botschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Politik der Mitte ist weiterhin entscheidungs- und handlungsfähig. Und das ist von unschätzbarem Wert, auch für unser Land und unsere Demokratie. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

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