Warken: Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die Qualität der Krankenhausversorgung weiter verbessert wird
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundestag zur 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG).
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Bundesgesundheitsminsterin Nina Warken:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform gehen wir einen großen Schritt bei der notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten. Wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung. Da sind wir uns alle einig. Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind. Viele Krankenhäuser arbeiten mit Defiziten, und nicht wenige belasten die kommunalen Haushalte stark. Das kann auf Dauer nicht funktionieren.
Wir sorgen nun dafür, dass der Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung auch beschritten werden kann.
Gleichzeitig - und das ist bei einer Reform dieser Tragweite auch ein wesentlicher Punkt und uns wichtig - müssen sich die Menschen auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, und das setzen wir jetzt auch gemeinsam um. Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und mit einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesses.
Wir sind davon überzeugt, dass Veränderungen in der Krankenhauslandschaft notwendig und wichtig sind. Deswegen stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung dieses Prozesses zur Verfügung. Um es ganz deutlich zu sagen, weil andere es auch anders behauptet haben: Die Mittel aus dem Transformationsfonds stehen weiterhin nur jenen Krankenhäusern zur Verfügung, die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen und den Reformschritt gehen. Dabei bleibt es, und daran ändert auch dieses Gesetz nichts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es manche anders sehen: Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Bisher sah das Gesetz vor, dass Krankenhäuser in Zukunft bei onkochirurgischen Eingriffen eine bestimmte Zahl an Fällen hätten erfüllen müssen, um weiterhin die volle Vergütung zu erhalten. Dadurch wären bewährte und auch zertifizierte Krebszentren möglicherweise von der Versorgung ausgeschlossen worden. Das kann aber doch nicht Sinn der Reform sein. Deswegen ändern wir das. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält künftig die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn andernfalls die Versorgung gefährdet wäre.
Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch mal ganz klar in Richtung der Kritiker sagen, die uns immer wieder eine Verwässerung vorwerfen: Es bleibt grundsätzlich dabei: Wenn Häuser Leistungen auch in Zukunft noch erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten.
Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde jetzt der Regierungsentwurf intensiv diskutiert und auch gemeinsam mit den Ländern ein ausgewogener Kompromiss gefunden. Da möchte ich mich an der Stelle bei allen Beteiligten bedanken: bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und aus den Ländern für die sehr konstruktiven Beratungen. Denjenigen, die sagen, wir hätten zu viel beraten und zu viel gesprochen, kann man, glaube ich, entgegnen: Man kann so eine Reform nicht von oben und alleine machen, man kann sie nur gemeinsam machen und gemeinsam erfolgreich auf den Weg bringen. Und das haben wir getan.
So haben wir bei den Ausnahmeregelungen einen guten, einen gemeinsamen Weg gefunden, der die Länder und die Krankenhäuser dabei unterstützt, den Transformationsprozess so zu gestalten, dass es währenddessen nicht zu ungewollten Versorgungslücken kommt.
Konkret bedeutet das: Die Planungsbehörde kann bei Zuweisungen von Leistungsgruppen vorübergehend Ausnahmen vorsehen, auch wenn die Qualitätskriterien nicht erfüllt sind. Dabei muss das Krankenhaus entweder für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend notwendig sein, oder die Ausnahme ist zwingend erforderlich zur geordneten Umsetzung von Zusammenschlüssen oder Betriebseinstellungen.
Dabei sollen diejenigen Länder, die sich rechtzeitig auf den Weg gemacht haben, die Reform umzusetzen, unterstützt werden. In der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 hat die ausnahmsweise Zuweisung im Benehmen mit den Krankenkassen zu erfolgen, ab 2027 ist dann ein Einvernehmen der Kassen notwendig. Neu ist zudem, dass die Planungsbehörden die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen um höchstens drei weitere Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen verlängern können.
Meine Damen und Herren, damit bleibt den Kassen und den Krankenhäusern eine angemessene Zeit bei der Umsetzung der Qualitätsvorgaben. Denn zum Beispiel bauliche Veränderungen, die ohne Zweifel im bevorstehenden Veränderungsprozess dazugehören, lassen sich eben nicht immer zügig umsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ändern zudem die Regelungen zu Abweichungen von der geltenden Standortdefinition. Es bleibt beim Grundsatz, dass Gebäude oder Gebäudekomplexe von Krankenhäusern nicht weiter als zwei Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, um als Standort zu gelten. Diese Qualitätsvorgabe behalten wir bei. Aber auch diese Regelung wird durch die Reform zielgenauer. Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ob im Einzelfall von der Definition abgewichen werden kann, sind im Benehmen mit den Landesbehörden zu treffen; denn diese kennen die Situation vor Ort genau.
Wir sorgen mit dem Gesetz aber auch dafür, dass die Qualität der Krankenhausversorgung weiter verbessert wird. So stellen wir beim Pflegebudget klar, dass ausschließlich Kosten für Tätigkeiten, die der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, zu berücksichtigen sind. Dadurch stärken wir die Pflege am Bett und verhindern Fehlanreize bei der Verwendung von Versichertenmitteln.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Krankenhauslandschaft muss sich verändern. Sie wird sich auch verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen. Damit er strukturiert und geplant umgesetzt werden kann, haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen - für eine gute Krankenhausversorgung in unserem Land. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.