Warken: "Dieses Gesetz wird Leben retten."

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundestag zur 1. Lesung der Lebendorganspende-Reform (Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes). Damit soll der Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende erweitert werden.

30. Januar 2026

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Dieser Gesetzentwurf schützt Spenderinnen und Spender und sorgt gleichzeitig dafür, Spendebereitschaft nicht in einer Sackgasse enden zu lassen. Denn: Organspende schenkt Lebenszeit.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes wollen wir den Weg freimachen für die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende in unserem Land. Dieses Gesetz wird Leben retten; denn wir erweitern bei der Lebendnierenspende den Spender- und den Empfängerkreis.

Der Bedarf an Spenderorganen ist zurzeit bei Weitem nicht gedeckt. Wir sorgen daher dafür, dass mehr Menschen in Zukunft eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden.

Das bedeutet Hoffnung für die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Sehen wir uns die bislang geltende Regelung an, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Lebendorganspende ist derzeit auf Angehörige und Personen mit einem besonderen Näheverhältnis beschränkt, also zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister sowie Eltern und Kinder. Das ist aber nicht alles. Bei der Organspende müssen viele verschiedene medizinisch-biologische Parameter übereinstimmen, damit eine Spende letztendlich realisiert werden kann. Es geht also nicht nur um die Bereitschaft eines nahen Angehörigen, eine Niere zu spenden, sondern das Organ muss auch dafür geeignet sein. Aber - das ist leider die bittere Realität - in vielen Fällen passt es eben nicht. Derzeit bleibt da nur die Hoffnung auf eine postmortale Organspende.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat zwar gerade gemeldet, dass die Organspendezahlen im vergangenen Jahr erfreulicherweise den höchsten Stand seit 2012 erreicht haben - 985 Menschen haben nach ihrem Tod ihre Organe gespendet und damit anderen Menschen Lebensjahre geschenkt -, aber trotz dieser positiven Entwicklung ist der Bedarf an Spenderorganen bei Weitem nicht gedeckt, und das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der höchste Bedarf besteht an Spendernieren. Gerade dort sind die Wartezeiten in Deutschland lang - zu lang -: aktuell bis zu acht Jahren. Acht lange Jahre, in denen sich der Gesundheitszustand in der Regel trotz Dialyse massiv verschlechtert und die Lebensqualität massiv beeinträchtigt ist. Zu oft warten die Betroffenen dann auch vergeblich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir zusätzliche Optionen schaffen, um Leben zu retten. Die Lebendnierenspende soll künftig in einem engen Rahmen auch ohne ein unmittelbares Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger zulässig sein. Hierfür werden wir ein nationales Programm für Überkreuz-Lebendnierenspenden aufbauen. Das bedeutet: Für inkompatible Spender-Empfänger-Paare sollen passende Spenderinnen und Spender und Empfängerinnen und Empfänger aus dem Kreis inkompatibler Spender-Empfänger-Paare ermittelt werden. Die Vermittlung von Spenden erfolgt dann sozusagen über Kreuz. Die Bereitschaft eines Partners, eine Niere zu spenden und zu helfen, landet dann so nicht mehr in einer Sackgasse, wenn das Organ für die eigenen Angehörigen nicht in Frage kommt. Wichtig ist mir: Das geschieht selbstverständlich unter Beachtung von Spenderschutz und Spenderautonomie.

Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen, um Spendende zu schützen. Dazu gehört auch: Ein besonderes Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner eines Organspendepaares bleibt der Regelfall, auch, um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen. Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit der sogenannten nicht gerichteten anonymen Nierenspende, also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person, wobei die spendende Person dabei keinerlei Einfluss auf die empfangende Person hat. Es ist also ein selbstbestimmter Akt des reinen Altruismus, den wir künftig auch ermöglichen wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind weiterhin intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft für die Organspende insgesamt notwendig. Wir müssen die Situation der Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, verbessern. Organspende schenkt Lebenszeit. Die Überkreuz-Lebendspende ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Situation der Betroffenen in Deutschland zu verbessern. Bitte lassen Sie uns dafür den Weg freimachen. Ich freue mich auf die Beratungen.

Vielen Dank.

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