Warken: "Wirksame Hilfe für schwerkranke Menschen"
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundestag zur 1. Lesung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Das Gesetz soll wieder auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückgeführt werden.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:
Guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Medizinal-Cannabisgesetz ändern mit dem Ziel, das derzeit geltende Gesetz auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückzuführen. Medizinalcannabis ist seit 2017 ein verschreibungsfähiges Arzneimittel, das Menschen mit gravierenden Erkrankungen wirksam helfen kann. Das können beispielsweise an Krebs oder Multipler Sklerose erkrankte Patientinnen und Patienten sein, denen Medizinalcannabis Linderung verschaffen kann, zum Beispiel bei Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Schmerzen.
Voraussetzung hierfür ist wie auch bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine positive Einschätzung gibt, dass es zu einer Linderung der Leiden kommt. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Zweck des Medizinal-Cannabisgesetzes: wirksame Hilfe für schwerkranke Menschen. Und daran – das ist mir sehr wichtig – ändern wir überhaupt nichts. Die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten ist und bleibt sichergestellt.
Was wir aber ändern wollen: Wir wollen die Fehlentwicklungen und den Missbrauch, die seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes aus der letzten Legislatur eingetreten sind, künftig abstellen. Denn sofort nach Inkrafttreten des Ampelgesetzes gab es einen sprunghaften Anstieg beim Import von Cannabisblüten. 2023 lag die Importmenge bei 32 Tonnen. In 2025 wird die Menge auf rund 192 Tonnen geschätzt, das ist das Sechsfache. Im ersten Halbjahr 2025 sind die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 400 Prozent gestiegen. Ich glaube, es kann hier niemand ernsthaft der Auffassung sein, wir hätten innerhalb eines Jahres 400 Prozent mehr Schmerzpatienten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es haben sich Modelle etabliert, mit deren Hilfe man sich ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt Medizinalcannabis nach Hause schicken lässt. Da ist der Verdacht nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es hier vorwiegend um Freizeitkonsum geht. Deswegen müssen wir diese Fehlentwicklung abstellen. Unser Ziel ist, den Missbrauch der Regelungen zu bekämpfen, die Zahl medizinisch nicht notwendiger Verschreibungen zu reduzieren. Der Entwurf sieht vor, dass Medizinalcannabis künftig nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden darf; bei Folgeverschreibungen bedarf es innerhalb von vier Quartalen eines persönlichen Arztkontaktes. Medizinalcannabis ist nur nach persönlicher Beratung in der Apotheke zu bekommen. Botendienste bleiben weiterhin zulässig. Die Versorgung schwerkranker Menschen bleibt gewährleistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich schon jetzt auf konstruktive und sachgerechte Beratungen.
Herzlichen Dank.