Warken: "Gemeinsam mit den Ländern verbessern wir die Krankenhausreform an entscheidenden Stellen."
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG): „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und wird sich verändern. Und dieser Prozess kann in der Tat nur gemeinsam gelingen. Wir wollen zusammen eine hochwertige Versorgung und gleichzeitig eine verlässliche, flächendeckende Grund- und Notfallversorgung gewährleisten.“
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Es gibt wenige Themen, bei denen die Abstimmung zwischen Bund und Ländern so wichtig ist wie bei der Krankenhausversorgung. Daher war mir ein enger Dialog mit den Ländern bei den Verhandlungen über die Anpassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ein besonderes Anliegen. In intensiven Gesprächen – das kam schon bei den Vorrednerinnen und Vorrednern zum Ausdruck – haben wir einen Kompromiss gefunden. Ich meine: einen guten Kompromiss, einen gangbaren Kompromiss. Natürlich sind wir uns nicht bei allen Punkten einig; aber das ist, glaube ich, nun einmal so, wenn man einen Kompromiss finden muss. Wir haben jetzt einen Vorschlag vorliegen, wie wir gemeinsam die Krankenhausreform an entscheidenden Stellen verbessern werden.
Mit dem vorliegenden Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Regelungen der Krankenhausreform für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort praxistauglich umsetzbar sind und dass wir dabei auch die Menschen mitnehmen. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir brauchen mehr Spezialisierung, eine stärkere Bündelung von Kompetenzen, gerade auch bei komplexen Eingriffen. Aber natürlich ist es genauso wichtig, eine gute Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, gerade auch in ländlichen Regionen. Diese notwendigen Gestaltungsspielräume schaffen wir jetzt für die Länder, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die wesentlichen Regelungen des KHAG kurz zusammenfassen: Die Länder bekommen für die krankenhausplanerische Zuweisung der Leistungsgruppen mehr Zeit. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben und erst ab 2030 vollständig finanzwirksam. Damit entzerren wir den Umsetzungsprozess. Wir schaffen mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser. Auch bei den Ausnahmeregelungen haben wir einen guten gemeinsamen Weg gefunden, der die Länder und die Krankenhäuser dabei unterstützt, den Transformationsprozess bedarfsgerecht umzusetzen. Es können nun bei den Zuweisungen von Leistungsgruppen vorübergehend Ausnahmen vorgenommen werden, auch wenn die Qualitätskriterien nicht erfüllt werden. Es sind insgesamt zwei Ausnahmen mit einer Dauer von jeweils maximal drei Jahren möglich. Wer sich rechtzeitig auf den Weg macht, die Reform umzusetzen, profitiert zudem von einer Übergangsregelung: Werden Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember dieses Jahres zugewiesen, entfällt das ansonsten notwendige Einvernehmen mit den Krankenkassen. Das gibt den Ländern mehr Sicherheit bei der Planung. Und den Krankenhäusern bleibt mehr Zeit bei der Umsetzung der Qualitätsvorgaben, denn – das wissen wir auch – bauliche oder strukturelle Veränderungen brauchen Zeit, gehören zum Transformationsprozess aber zweifelsohne dazu.
Meine Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachten Veränderungen in der Krankenhauslandschaft notwendig und richtig sind. Deswegen stellt der Bund den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung dieses Prozesses zur Verfügung. Damit der Transformationsprozess strukturiert geplant und umgesetzt werden kann, haben wir im Gesetz die notwendigen Anpassungen vorgenommen für eine gute, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in unserem Land. Die Bundesregierung wird im Falle der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses eine Protokollerklärung abgeben und darin ihre Absicht bekräftigen, die Auswirkungen der Regelungen zu den Personaluntergrenzen als Qualitätskriterium regelmäßig in Abstimmung mit den Ländern zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir wollen Verwerfungen in der Versorgung verhindern und gleichzeitig eine gute Versorgungsqualität sowie gute Arbeitsbedingungen in der Pflege gewährleisten. Auch diese Ziele teilen wir mit den Ländern. Auch bei einem weiteren Thema haben wir uns darauf verständigt, zu evaluieren. Das betrifft die Vorhaltevergütung.
Wir wollen auch künftig gemeinsam eine hochwertige, spezialisierte Versorgung und gleichzeitig eine verlässliche, flächendeckende Grund- und Notfallversorgung gewährleisten. Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern. Sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen. Dieser Prozess kann in der Tat nur gemeinsam gelingen.
Ich möchte hier abschließend zum Ausdruck bringen, dass ich großes Vertrauen habe, dass Sie als Länder ein ebenso großes Interesse an einer bedarfsgerechten und zukunftsfesten Krankenhauslandschaft haben wie wir im Bund und dass wir die weiteren Schritte gemeinsam angehen. Wir haben mit dem Gesetz jetzt die notwendige Grundlage. Wir werden aber die Veränderungen weiterhin im Blick behalten. Ich bitte um Zustimmung für dieses Gesetz. – Herzlichen Dank!