Beratungsstellen
Die unabhängigen und neutralen Beratungsstellen müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Beratung erfüllen. Sie werden dann eingeschaltet, wenn die Pflegekassen die Pflegeberatung nicht selbst durchführen. Hierzu schließt die einzelne Pflegekasse allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen. Auf der Grundlage eines Beratungsgutscheins können sich die Versicherten auch dort zulasten der Pflegekasse beraten lassen.