Beratungsstellen

Die unabhängigen und neutralen Beratungsstellen müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Beratung erfüllen.

Beratungsstellen werden dann eingeschaltet, wenn die Pflege­kassen die Pflegeberatung nicht selbst durchführen. Hierzu schließt die einzelne Pflegekasse allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen vertragliche Verein­barungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen. Auf der Grundlage eines Beratungsgutscheins können sich die Versicherten auch dort zulasten der Pflegekasse beraten lassen.

Stand: 26. März 2024
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