Elektronischer Impfpass

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird es perspektivisch möglich sein, Daten zu Impfungen, die Versicherte erhalten haben, in einem elektronischen Impfpass digital verfügbar zu haben. Auf diese Weise können Versicherte Impfungen digital vorweisen und künftig auch von möglichen Mehrwerten, wie einer digitalen Impf-Erinnerung, profitieren. Zugleich können gegebenenfalls bestehende Impflücken schneller erkannt und notwendige Impfungen nachgeholt werden. Auch wird die Übersicht bestehender Impfungen sowohl für die Versicherten als auch die Ärzte in der medizinischen Versorgung erleichtert, da ein Impfausweis in Papierform verloren gehen kann und im Bedarfsfall dann nicht zur Verfügung steht.

Impfende Ärzte sollen zudem von einer aufwandsarmen und weitgehend automatisierten Übertragung von Impfdaten in die ePA profitieren.

Die digitale Dokumentation von Impfungen soll in der ePA nach einer festen Struktur, basierend auf internationalen Standards, erfolgen, die sicherstellt, dass Daten zwischen der ePA und den verschiedenen digitalen Systemen der Gesundheitsversorgung ausgetauscht und weitergenutzt werden können.

Der Aufbau der ePA erfolgt in mehreren Stufen. Mit Start der ePA werden zunächst die Voraussetzungen für die digitale Unterstützung des Medikationsprozesses unter Einbindung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) geschaffen. In anderen Ausbaustufen folgen dann weitere Daten und Funktionalitäten, u.a. der elektronische Impfpass. Unabhängig davon können jedoch schon heute in den elektronischen Patientenakten einzelner Krankenkassen die Impfdaten durch die Versicherten selbst eingepflegt werden, so dass sich die Versicherten beispielsweise an Impfungen erinnern lassen kann.

Stand: 5. März 2024
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