Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG
Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 436 KB).
Im Interesse der Länder stellt das BMG die LVO-Abzugstabelle bis zu einem Bemessungsentgelt von 60.000 Euro für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 Absatz 1 und Absatz 1a IfSG zur Verfügung.
- LVO-Abzugstabelle, Zeitraum für das Jahr 2025 (Excel, nicht barrierefrei, 2 MB)
- LVO-Abzugstabelle, Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2024 (Excel, nicht barrierefrei, 2 MB)
- LVO-Abzugstabelle, Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023 (Excel, nicht barrierefrei, 2 MB)
- LVO-Abzugstabelle, Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2023 (Excel, nicht barrierefrei, 2 MB)
- LVO-Abzugstabelle für das Jahr 2022 (Excel, nicht barrierefrei, 2 MB)
- LVO-Abzugstabelle für das Jahr 2021 (Excel, nicht barrierefrei, 954 KB)