Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG
Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 515 KB).
Im Interesse der Länder stellt das BMG die LVO-Abzugstabelle bis zu einem Bemessungsentgelt von 60.000 Euro für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 Absatz 1 und Absatz 1a IfSG zur Verfügung. Die Tabelle für das Jahr 2022 ist an das Steuerentlastungsgesetz 2022 angepasst. Die Tabelle für das Jahr 2023 ist an das Jahressteuergesetz 2022 angepasst und berücksichtigt die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023, welche das Bundesministerium der Finanzen am 13. Februar 2023 veröffentlicht hat.