Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG
Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, nicht barrierefrei, 410 KB).
Im Interesse der Länder stellt das BMG die LVO-Abzugstabelle bis zu einem Bemessungsentgelt von 60.000 Euro für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 Absatz 1 und Absatz 1a IfSG zur Verfügung. Die Tabelle für das Jahr 2022 ist an das Steuerentlastungsgesetz 2022 angepasst.