Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG

Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 436 KB).

Im Interesse der Länder stellt das BMG die LVO-Abzugstabelle bis zu einem Bemessungsentgelt von 60.000 Euro für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 Absatz 1 und Absatz 1a IfSG zur Verfügung.

Stand: 2. April 2025

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