Grundpflege
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
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Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei derZahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- undBlasenentleerung;
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Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung undNahrungsaufnahme;
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Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung/ Pflegeeinrichtung.
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Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführungärztlicher Verordnungen (zum Beispiel die Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.