Hospiz
Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Die Hospizbewegung hat sich aus einer Bürgerbewegung entwickelt und basiert auf der Arbeit geschulter ehrenamtlicher Kräfte. Spenden und ehrenamtliches Engagement sind wesentliche Elemente der Hospizarbeit.
Stationäre Hospize
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben seit 1997 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen Anteil tragen die Hospize, insbesondere durch Spenden und Ehrenamt. Eigenanteile von Versicherten werden für den Aufenthalt in stationären Hospizen nicht erhoben.
Ambulante Hospizdienste
Ambulante Hospizdienste erbringen für Menschen in der letzten Lebensphase qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt und Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Seit 2002 fördern die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Hospizdienste. Die ambulanten Hospizdienste erhalten einen festen Zuschuss zu den Personalkosten. Dies garantiert eine gerechte und leistungsbezogene Förderung in allen Bundesländern. Bei der Förderung sind zudem auch Sachkosten zu berücksichtigen.
Kinderhospize
Stärker noch als in Hospizeinrichtungen für Erwachsene werden bei den Kinderhospizen auch die Angehörigen in den Blick genommen. Zudem sind Hospizaufenthalte bereits ab Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung möglich. Dies bedeutet, dass schwerstkranke Kinder und ihre Familien über einen längeren Zeitraum und mehrfach Entlastung und professionellen Unterstützung der Familie in Kinderhospizen erhalten können.
Gesetzlich Versicherte zahlen für die Versorgung in einem Kinderhospiz ebenfalls keinen Eigenanteil.
Die Partner der Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize (GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Organisationen stationärer Hospizarbeit) haben zu den Details der Hospizversorgung von Kindern und Jugendlichen eine eigene Rahmenvereinbarung getroffen. Dies trägt den besonderen Belangen schwerstkranker Kinder und ihren Familien Rechnung.
Weitere Informationen
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Ambulante und Stationäre Pflege
Artikel aus dem Pflege-Berater des Bundesgesundheitsministeriums