Mammographie-Screening (für alle Frauen von 50 bis 75 Jahren)
Beim Mammographie-Screening handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammakarzinom). In Deutschland ist Brustkrebs mit derzeit rund 75.000 Neuerkrankungen jährlich die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen.
Ziel der Brustkrebsfrüherkennung
Die Früherkennung (Screening) richtet sich an beschwerdefreie, bzw. symptomlose Frauen und bietet die Chance, Brustkrebs in einem frühen, gut behandelbaren Stadium zu entdecken und damit die Heilungsaussichten zu verbessern. Die relative 5-Jahres-Überlebensrate bei Brustkrebs liegt aktuell bei 88 % (siehe auch: Zentrum für Krebsregisterdaten des RKI).
Grundsätzlich haben alle gesetzlich versicherten Frauen ab 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung.
Mammographie-Screening-Programm
Bereits ab 2004 wurde die Brustkrebsfrüherkennung um das Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren (in einem ersten Schritt) erweitert. Es handelt sich hier um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Grundlage waren unter anderem die damaligen Vorgaben der „Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings" (von 2003). Die Altersbegrenzung des Mammographie-Screening-Programms wurde seinerzeit gewählt, da wissenschaftliche Studien für diese Altersgruppe den größten Nutzen im Verhältnis zum Strahlenrisiko nachgewiesen hatten.
Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind nur dann erlaubt, wenn die betreffende Untersuchung zuvor durch das Bundesumweltministerium zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das mit der Untersuchung verbundene Strahlenrisiko deutlich überwiegt. Für ein Mammographie-Screening für Frauen von 50 bis 69 Jahren fiel diese Bewertung Anfang der 2000er Jahre positiv aus. Seit 2018 ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die Nutzen-Risiko-Bewertung zuständig. Rechtliche Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm ist seit 2018 die „Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung“ des Bundesumweltministeriums. Die inhaltliche Ausgestaltung des Mammographie-Screening-Programms im Rahmen des Krankenversicherungsrechts erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als oberstem Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Mammographie-Screening ist in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA geregelt.
Das Mammographie-Screening ist ein organisiertes, umfassendes Screening-Programm, an das hohe Qualitätsanforderungen gestellt werden. Nur im Rahmen dieses Screening-Programms ist Röntgen zur Früherkennung von Brustkrebs rechtlich zulässig. Die Koordinierung, Qualitätssicherung und Evaluation dieses Programms erfolgt durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie, einer Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (siehe auch Mammographie-Screening-Programm).
Die anspruchsberechtigten Frauen werden alle zwei Jahre schriftlich zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen, und zwar direkt in eine zertifizierte Untersuchungseinrichtung, die sämtliche qualitätssichernde Auflagen, die unter anderem sowohl die Röntgentechnik als auch das dort tätige ärztliche und nichtärztliche Personal betreffen, erfüllt, unter anderem eine verpflichtende Doppelbefundung jeder Mammographie-Aufnahme. Die jeweiligen Untersuchungseinrichtungen, sogenannte Screening-Einheiten, haben sich zuvor um die Beteiligung an der Durchführung des Mammographie-Screening-Programms beworben und einen aufwändigen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig. Die Kosten für die Untersuchung werden von den Krankenkassen übernommen.
Aktuelle Entwicklungen: Erweiterung der Altersgrenzen
Da sich die wissenschaftliche Studienlage laufend weiterentwickelt, wurden die oben genannten Europäischen Leitlinien zu Brustkrebs während der letzten Jahre aktualisiert. Sowohl die Europäischen Leitlinien (für Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie für Frauen zwischen 70 und 74 Jahren) als auch wissenschaftliche Gutachten des Bundesamtes für Strahlenschutz (siehe Pressemitteilung des BfS vom 13. Dezember 2022) sowie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (siehe Pressemitteilung des IQWiG vom 28. Juli 2022) empfehlen eine Erweiterung der (oberen) Altersgrenze im Mammographie-Screening. Daher haben sowohl das Bundesumweltministerium mittels Änderung seiner „Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung“ (siehe Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 28. Februar 2024) als auch der G-BA durch Änderung seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (siehe Pressemitteilung des G-BA vom 23. September 2023) die obere Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm auf 75 Jahre angehoben.
Vor diesem Hintergrund können seit dem 1. Juli 2024 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich. Die Kosten dieser Untersuchung werden seit dem 1. Juli 2024 von den Krankenkassen übernommen. Im Laufe des Jahres 2026 sind voraussichtlich in allen Bundesländern die organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen, so dass überall mit dem regulären schriftlichen Einladungsverfahren auch für die Frauen von 70 bis 75 Jahren begonnen werden kann. Andernfalls können sich die Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren selbst bei den einladenden „Zentralen Stellen“ für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Um festzustellen, welche „Zentrale Stelle“ für die Einladung in die zuständige Screening-Einheit am eigenen Wohnsitz verantwortlich ist, kann man die entsprechende Suche auf der Internetseite des Mammographie-Screening-Programms nutzen.
Bestehen konkrete Beschwerden oder der Verdacht auf einen krankhaften Befund oder liegt ein hohes Risiko vor, kann eine "kurative" Mammographie als diagnostische Untersuchung zu Lasten der jeweiligen Krankenkassen erbracht werden. Eine Mammographie zur Abklärung eines unklaren oder verdächtigen Befundes wird auch für Frauen unter 50 und über 75 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
Derzeit ist eine Erweiterung auch der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening in Vorbereitung. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat hierzu im März 2024 ein wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht und empfiehlt auf Grundlage der internationalen Studienlage und europäischen Leitlinienempfehlungen, die untere Altersgrenze für die Teilnahme am Mammographie-Screening von 50 auf 45 Jahre abzusenken. Auf dieser Grundlage passt das Bundesumweltministerium aktuell erneut seine „Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung“ an. Nach dem Inkrafttreten der geänderten o. g. Verordnung wird der G-BA seine Krebsfrüherkennungs-Richtlinie anpassen, damit das Mammographie-Screening auch für die Frauen von 45 bis 49 Jahren eine reguläre Kassenleistung wird. In der Übergangszeit müssten die Kosten für eine Untersuchung von den jüngeren Frauen privat getragen werden.
Weitere Informationen
-
Mammo-Programm
Internetseite der Kooperationsgemeinschaft Mammographie
-
Gesundheitsinformationen des IQWiG zu Brustkrebs und zum Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50 und 75 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Früherkennungsuntersuchung.
-
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Erweiterung der oberen Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm
Beschluss und Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erweiterung der oberen Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm auf 75 Jahre ab dem 1. Juli 2024 sowie weitere Änderungen.
-
Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zum Mammographie-Screening-Programm)
Eine effektive und effiziente Methode zur Diagnose von Brustkrebs bietet die Röntgen-Mammographie.
-
Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums
Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen (Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung - BrKrFrühErkV).
-
Gesundheitsinformationen des IQWiG zur Brustdichte
Von einer hohen Brustdichte spricht man, wenn die Brust viel Drüsen- und Bindegewebe, aber wenig Fettgewebe enthält.