Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und stationären Sektor eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Während es beim Arztbe-such oder dem Aufenthalt im Krankenhaus um die bestmögliche individuelle Versorgung geht, richtet der ÖGD sein Augenmerk auf die Gesundheit der gesamten Bevölkerung. Über-geordnete Aufgaben des ÖGD sind der Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung sowie die Beratung und Information.

Die Themen des ÖGD sind in verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung verankert:

  • auf Bundesebene (z. B. Bundesgesundheitsministerium, Bundesbehörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Robert Koch-Institut oder das Paul-Ehrlich-Institut)
  • auf Länderebene (Landesgesundheitsministerien und Landesämter bzw. Landesinstitute für Gesundheit)
  • und kommunaler Ebene (Gesundheitsämter*)

Die knapp 380 Gesundheitsämter in Deutschland übernehmen vielfältige Aufgaben, unter anderem:

  • Infektionsschutz (z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement)
  • Hygiene (z. B. Trinkwasser- oder Krankenhaushygiene)
  • Umweltmedizin (z. B. Altlasten)
  • Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Reihenuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen durch den Zahnärztlichen Dienst
  • Impfangebote
  • Gesundheitsberatungs- und Unterstützungsangebote (z. B. zur Kindergesundheit, Suchtberatung, Behindertenberatung, psychischen Gesundheit, zu HIV/Aids)
  • Begutachtungen
  • Durchführung bzw. Koordination von Projekten und Aktionen auf lokaler Ebene (z. B. Schulprojekten, Gesundheitstagen)
  • Netzwerkarbeit (z. B. Netzwerke der Suchtprävention oder psychischen Gesundheit, Gesundheitskonferenzen)
  • Gesundheitsberichterstattung

Durch den Pakt für den ÖGD wird der ÖGD in ganz Deutschland personell gestärkt, modernisiert und vernetzt.

*Hinweis: Neben der Bezeichnung „Gesundheitsamt“ gibt es auch die Bezeichnungen „Fachdienst Gesundheit“, „Abteilung/Sachgebiet Gesundheitswesen“ oder „Untere Gesundheitsbehörde“.

Stand: 22. Dezember 2023
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