Orientierungs- und Veränderungswert

Um die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser zu ermitteln, wurde das Statistische Bundesamt beauftragt, jährlich einen Orientierungswert zu berechnen. Dieser spiegelt die Personal- und Sachkostenentwicklungen im Krankenhausbereich wider und wird jeweils zum 30. September eines Jahres veröffentlicht.

Maßgeblich für die Umsetzung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität (Paragraf 71 SGB V) ist die Veränderungsrate (auch Grundlohnrate) nach Paragraf 71 Absatz 3 SGB V, welche das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 15. September eines jeden Jahres feststellt. Die Veränderungsrate bildet die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab.

Für die jährliche Fortschreibung der Krankenhausvergütung stellt der Veränderungswert die Obergrenze für die Landesbasisfallwerte (jährlich vereinbarte Preisniveaus auf Landesebene für die Vergütung der Krankenhausleistungen) dar. Er wird jährlich durch die Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung) vereinbart.

Liegt der Orientierungswert unter der Veränderungsrate nach Paragraf 71 Absatz 3 SGB V, entspricht der Veränderungswert der Veränderungsrate. Übersteigt der Orientierungswert die Veränderungsrate nach Paragraf 71 Absatz 3 SGB V, bildet der Orientierungswert die Grundlage für die Vereinbarung des Veränderungswerts durch die Vertragsparteien (Paragraf 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG und Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5 BPflV). . Kommt eine Vereinbarung nicht zu Stande, entscheidet die Bundesschiedsstelle über den Veränderungswert.

Für das Jahr 2026 gilt eine gesetzliche Sonderregelung (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BEEP), wonach der Veränderungswert unmittelbar in Höhe des Orientierungswertes festgelegt wird, obwohl dieser unter der Veränderungsrate für 2026 liegt. Damit soll der Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt werden.

Stand: 3. Juni 2026

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