Sachverständigenausschuss nach Paragraf 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz

Gemäß Paragraf 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Bundesministerium für Gesundheit eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in Paragraf 5 IfSG und in den Vorschriften der Paragrafen 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 IfSG im Rahmen der nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit beauftragt.

Die unabhängigen Sachverständigen wurden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt. Die Evaluation ist interdisziplinär erfolgt und hat die Wirksamkeit der auf Grundlage der genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse untersucht.

Das Ergebnis der Evaluation wurde der Bundesregierung – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag – zum 30. Juni 2022 vorgelegt. Der Bericht des Sachverständigenausschusses bewertet die Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik. In einzelnen Kapiteln werden die Grundlagen der Evaluation von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Kapitel 3), das Datenmanagement (Kapitel 4), die Risikokommunikation (Kapitel 5) und die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (Kapitel 6) evaluiert. Schließlich werden mit Blick auf gegenwärtige und zukünftige pandemische Herausforderungen rechtliche Aspekte (Kapitel 7) bewertet.Der Bericht des Sachverständigenausschusses hilft, das vergangene Pandemie-Management in der Rückschau zu bewerten und leistet einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Vorbereitung für künftige Pandemien. Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2022 durch Unterrichtung des Deutschen Bundestages zum Bericht des Sachverständigenausschusses Stellung genommen.

Die Bundesregierung bedankt sich bei den Sachverständigen für ihre Bereitschaft, an der Evaluation mitzuwirken, für ihr außerordentliches Engagement, die in der Evaluation übermittelte Expertise sowie für die gute Zusammenarbeit.

Mitglieder der Sachverständigenkommission:

  • Frau Prof. Jutta Allmendinger, Ph. D.
    Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB); Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin
  • Herr Prof. Dr. Werner Bergholz
    Partner der ISC International Standards Consulting GmbH & Co. KG; ehem. Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen
  • Herr Prof. Dr. Michael Brenner
    Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Frau Dr. Anne Bunte
    Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh
  • Frau Prof. Dr. Dr. Katharina Domschke M.A. (USA)
    Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg
  • Herr Prof. Dr. Horst Dreier
    ehem. Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg
  • Herr Prof. Dr. Christian Drosten (Mitglied der Kommission bis zum 28.04.2022)
    Direktor des Instituts für Virologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Prof. Dr. Klaus Stöhr (Mitglied der Kommission ab dem 06.06.2022)
    Unabhäniger Konsultant; Ehemaliger Leiter des WHO-Influenza- und Pandemic Preparedness Programms und WHO-SARS-Forschungskoordinator
  • Herr Prof. Dr. Stefan Huster (Vorsitzender)
    Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
  • Frau Prof. Dr. Andrea Kießling (stellv. Vorsitzende)
    Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
    Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg
  • Herr Prof. Dr. Heyo K. Kroemer (stellv. Vorsitzender bis 21.12.2021)
    Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Herr Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
    apl. Professor an der Berlin School of Public Health in der Charité Universitätsmedizin Berlin; Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V.
  • Frau Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff (stellv. Vorsitzende)
    Virologin und Infektiologin, Gründungs-Geschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG
  • Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
    Präsident des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum
  • Frau Prof. Dr. Britta Siegmund
    Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Herr Prof. Dr. Hendrik Streeck
    Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
  • Herr Prof. Dr. Jochen Taupitz
    Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
  • Frau Dr. Ute Teichert (Mitglied der Kommission bis zum 26.01.2022)
    Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf; Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.
Stand: 14. September 2023
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