Strukturfonds

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Hierunter zählen diverse Maßnahmen, wie beispielsweise die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte oder die finanzielle Förderung von Neuniederlassungen (z. B. durch Investitionshilfen). Mit dem Ziel des Ausbaus der Vergütungsanreize können die Kassenärztlichen Vereinigungen seit dem 1. Januar 2012 einen Strukturfonds bilden. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Errichtung eines Strukturfonds erleichtert, indem die Voraussetzung, dass eine Unterversor­gung, eine drohende Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf bereits eingetreten sein muss, entfallen ist. Zur Bildung des Strukturfonds stellt die Kassenärztliche Vereinigung weiterhin 0,1 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen bereit. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen entrichten in den Strukturfonds einen zusätzlichen Betrag in gleicher Höhe. Mittel des Strukturfonds sollen insbesondere für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Nachwuchsförderung von Medizinstudierenden bei der Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien verwendet werden.

Stand: 28. September 2016
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