Trinkwasserverordnung und Legionellen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht für mobile Wasserversorgungsanlagen, Gebäudewasserversorgungsanlagen oder zeitweilige Wasserversorgungsanlagen, in denen sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung in einer vorgegebenen Größe befindet, differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor.

Für Gebäudewasserversorgungsanlagen, in denen sich eine solche Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.

Wird das Trinkwasser in einer solchen Gebäudewasserversorgungsanlage im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben (zum Beispiel in größeren Wohngebäuden), muss der Betreiber das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen.

Meldungen an das Gesundheitsamt sind unverzüglich vorzunehmen, wenn in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in Anlage 3 Teil II TrinkwV für Legionellen erreicht wird.

Für die systemischen Untersuchungen von Wasserversorgungsanlagen auf Legionellen wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes „Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses (PDF extern, 150 KB) “ hingewiesen.

Ausführliche Informationen zur Trinkwasserverordnung und Legionellen finden Sie im Stammtext im Downloadbereich.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes. DVGW-Arbeitsblatt W 551/ April 2004; Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen Regelwerk des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e. V.

Stand: 4. April 2024

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