Trinkwasserverordnung und Legionellen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert die "Großanlage zur Trinkwassererwärmung" und sieht differenzierte Regelungen für deren Überwachung im Hinblick auf Legionellen vor.

Für Großanlagen, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.

Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel in größeren Wohngebäuden), das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

Meldungen an das Gesundheitsamt sind nötig, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten wird.

Im Zuge der Einführung energiesparender Maßnahmen wird darauf hingewiesen, dass der Gesundheitsschutz Vorrang hat. Näher ausgeführt wird dies in der "Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz – Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser aus Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" (PDF extern, 67 KB).

Ausführliche Informationen zur Trinkwasserverordnung und Legionellen finden Sie im Stammtext (Stand: 25. April 2018) (PDF, nicht barrierefrei, 133 KB).

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite des Umweltbundesamtes. DVGW-Arbeitsblatt W 551/ April 2004; Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen Regelwerk des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e. V.

Stand: 21. März 2023
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