Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Der Gesetz sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich.

Laufendes Verfahren 08.10.2025

Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Kabinett: 08.10.2025
Gesetzentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 110 KB)

Referentenentwurf: 14.07.2025
zum Download (PDF, barrierefrei, 197 KB)

Die Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken soll korrigiert werden

Fragen und Antworten zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Chronik

  • Gesetz 25.06.2024

    Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

    Inkrafttreten: 26.06.2024

    Gesetz im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

    Bundesrat: 14.06.2024
    Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
    Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
    Kabinett: 17.04.2024

Stellungnahmen

Stand: 8. Oktober 2025

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