Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Der Gesetz sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich.
Chronik
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Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
Inkrafttreten: 26.06.2024
Gesetz im Wortlaut – Bundesgesetzblatt
Bundesrat: 14.06.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
Kabinett: 17.04.2024