Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Das Gesetz sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich.
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Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf bei der Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.
Chronik
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Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
Inkrafttreten: 26.06.2024
Gesetz im Wortlaut – Bundesgesetzblatt
Bundesrat: 14.06.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2024
Bundestag, 1. Lesung: 26.05.2024
Kabinett: 17.04.2024