ATA/OTA Gesetz

Gesetz 07.11.2019

Gesetz über die Ausbildung zur/zum Anästhesietechnische/n Assistent/in (ATA) und über die Ausbildung zur/zum Operationstechnische/n Assistent/in (OTA)

Inkrafttreten: 01.01.2022

Wortlaut des Gesetzes - gesetze-im-internet.de

Bundestag, 2./3. Lesung: 07.11.2019
Bundesrat, 1. Durchgang: 11.10.2019
Bundesrat, 1. Durchgang: 20.09.2019
Kabinett: 26.06.2019

Referentenentwurf: 16.04.2019
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 553 KB)

Bundesweit einheitliche Ausbildung für mehr Patientensicherheit

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Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Die Berufsbilder der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten sowie der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten sind etabliert. Die steigenden  Ausbildungszahlen zeigen den bestehenden und weiter steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Berufe, vornehmlich in Krankenhäusern. Eine bundeseinheitliche Regelung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten wird seit längerem gefordert, zuletzt auf Initiative des Bundesrates vom 2. März 2018 (BR-Drucksache 50/18 (Beschluss)).

Stand: 7. November 2019
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