ATA/OTA Gesetz
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Die Berufsbilder der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten sowie der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten sind etabliert. Die steigenden Ausbildungszahlen zeigen den bestehenden und weiter steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Berufe, vornehmlich in Krankenhäusern. Eine bundeseinheitliche Regelung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten wird seit längerem gefordert, zuletzt auf Initiative des Bundesrates vom 2. März 2018 (BR-Drucksache 50/18 (Beschluss)).