Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt grundsätzlich, für wen ein Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, welche Leistungen dieser Anspruch umfasst und legt den Kreis der jeweiligen Leistungserbringer fest.

Verordnung 31.12.2022

Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Inkrafttreten: 31.12.2022

Wortlaut der Verordnung - Bundesanzeiger

Referentenentwurf mit Begründung (PDF, barrierefrei, 312 KB)

Informationen zur COVID-19-Impfung

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Chronik

Allgemeinverfügung/Bekanntmachung

Stand: 31. Dezember 2022
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