COVID-19-Vorsorgeverordnung

Der Anspruch für gesetzlich krankenversicherte Personen auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wird durch die Verordnung erweitert. Darauf haben nur Personen Anspruch, bei denen die zusätzliche Schutzimpfung ärztlich indiziert ist.

Verordnung 05.04.2023

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19

Inkrafttreten: 08.04.2023

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 08.03.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 200 KB)

Stand: 5. April 2023
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