Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen. Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und dem Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel werden nun weitere Bausteine gelegt, damit die „App auf Rezept“ zügig Bestandteil der Versorgung werden kann.

Verordnung 01.10.2021

Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

Inkrafttreten: 01.10.2021

Wortlaut der Verordnung – Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 02.06.2021
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 164 KB)

Leitfaden "Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V"

Externes PDF zum Download

Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und dem Leitfaden schaffen Bundesministerium für Gesundheit und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

  • eine klare Definition der an digitale Gesundheitsanwendungen zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit,

  • verlässliche Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis positiver Versorgungseffekte,

  • die Voraussetzungen der Einrichtung eines funktionalen, nutzerfreundlichen und transparenten Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen sowie

  • ein unabhängiges, strukturiertes und verlässliches Prüfverfahrens, das die Einhaltung der Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen zu jederzeit gewährleistet.

Leitfaden "Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V"

Chronik

Stellungnahmen

Stand: 1. Oktober 2021
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