Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ("Cannabis als Medizin")

Gesetz 09.03.2017

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Inkrafttreten: 10.03.2017

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt
Bundesrat, 2. Durchgang: 10.02.2017
Bundestag, 2./3. Lesung: 19.01.2017
Bundestag, 1. Lesung: 07.07.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.06.2016
Kabinett: 04.05.2016

Referentenentwurf: 07.01.2016
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 206 KB)

Fragen und Antworten

Was sind Cannabisarzneimittel? In welchen Fällen können Cannabisarzneimittel von der Krankenkasse bezahlt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen.

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Mit dem Gesetz ist es schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt möglich, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird.

Stellungnahmen

Stand: 9. März 2017
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