Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Gesetz 20.03.2022

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Inkrafttreten: 19.03.2022

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt
Artikel 1 Nummer 6 bis 8 traten am 20. März 2022 und die Artikel 1a und 1b traten am 1. April 2022 in Kraft.

Bundesrat: 18.03.2022
Bundestag, 2./3. Lesung: 18.03.2022
Bundestag, 1. Lesung: 16.03.2022
Kabinett: 09.03.2022
Referentenentwurf: 02.03.2022

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Stellungnahmen

Stand: 20. März 2022
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