Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)

Laufendes Verfahren 06.06.2025

Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

Referentenentwurf: 06.06.2025
zum Download (PDF, barrierefrei, 260 KB)

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.

Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)

Chronik

  • Gesetz 25.11.2016

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

    Inkrafttreten: 26.11.2016

    Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

    Bundesrat, 2. Durchgang: 14.10.2016
    Bundestag, 2./3. Lesung: 22.09.2016
    Bundesrat, 1. Durchgang: 17.06.2016
    Bundestag, 1. Lesung: 02.06.2016
    Kabinett: 04.05.2016

    Referentenentwurf: 15.10.2015
    zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)​​​​​​​

Stellungnahmen

Stand: 6. Juni 2025

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