Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)

Gesetz 25.11.2016

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

Inkrafttreten: 26.11.2016

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 14.10.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 22.09.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.06.2016
Bundestag, 1. Lesung: 02.06.2016
Kabinett: 04.05.2016

Referentenentwurf: 15.10.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)​​​​​​​

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.

Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)

Stellungnahmen

Stand: 25. November 2016
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