Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)
Gesetzentwurf „zur Änderung des NpSG
Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen.
Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf des Gesetzentwurfs zur Änderung des NpSG können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.
Chronik
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Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Inkrafttreten: 26.11.2016
Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt
Bundesrat, 2. Durchgang: 14.10.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 22.09.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.06.2016
Bundestag, 1. Lesung: 02.06.2016
Kabinett: 04.05.2016Referentenentwurf: 15.10.2015
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