Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Laufendes Verfahren 30.08.2023

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Kabinett: 30.08.2023
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 334 KB)

Referentenentwurf: 04.08.2023
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 298 KB)

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

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Stand: 30. August 2023
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