Medizinforschungsgesetz (MFG)

Mit dem Medizinforschungsgesetzes werden Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen beschleunigt und entbürokratisiert, bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Laufendes Verfahren 04.07.2024

Medizinforschungsgesetz (MFG)

Bundestag, 2./3. Lesung: 04.07.2024
Bundestag, 1. Lesung: 06.06.2024
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.05.2024

Kabinett: 27.03.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 927 KB)

Referentenentwurf: 19.01.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)

Lauterbach: Gesetz macht Entwicklung von Arzneimitteln in Deutschland attraktiver

Der Bundestag hat am 4. Juli 2024 das „Medizinforschungsgesetz“ in 2./3. Lesung beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland deutlich verbessert. „Das Gesetz wird zu besserer Forschung in der Medizin in Deutschland führen“, so der Minister.

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Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Medizinforschungsgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stellungnahmen

Stand: 4. Juli 2024

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