Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wurde in der 20. Legislaturperiode am 9. Oktober 2024 in 1. Lesung beraten. Eine weitere Befassung im Bundestag erfolgte durch den Bruch der damaligen Koalition nicht.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht.
Chronik
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Bundestag, 1. Lesung: 09.10.2024
Bundestag, 1. Durchgang: 27.09.2024Kabinett: 17.07.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)Referentenentwurf: 07.06.2024
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