Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Gesetz 14.10.2020

Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

Inkrafttreten: 20.10.2020

Wortlaut des Gesetzes – Bundegesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 18.09.2020
Bundestag, 2./3. Lesung: 03.07.2020
Bundesrat, 1. Durchgang: 15.05.2020
Bundestag, 1. Lesung: 07.05.2020

Referentenentwurf: 04.02.2020
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 865 KB)

Patientendaten-Schutzgesetz

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

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Stellungnahmen

Stand: 14. Oktober 2020
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