Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Mit dem PSG II hat die Bundesregierung die Grundlage für mehr Individualität in der Pflege geschaffen. Herzstück ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden. Auf dieser Grundlage erhalten seit 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Gesetz 28.12.2015

Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Inkrafttreten: 01.01.2016

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, zweiter Durchgang: 18.12.2015
Bundestag, zweite/dritte Lesung: 13.11.2015
Bundesrat, erster Durchgang: 25.09.2015
Bundestag, erste Lesung: 25.09.2015
Kabinett: 12.08.2015

Referentenentwurf: 22.06.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)

Glossarartikel

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte.

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Stellungnahmen

Stand: 28. Dezember 2015

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