Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Verordnung 20.12.2022

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Inkrafttreten: 21.12.2022

vorbehaltlich des Absatzes 2.
Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Verordnung im Wortlaut – Bundesanzeiger

Chronik

  • Verordnung 18.05.2021

    Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

    Inkrafttreten: 19.05.2021

    Wortlaut der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 54 KB) - Bundesgesetzblatt

  • Verordnung 08.06.2016

    Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

    Inkrafttreten: 09.06.2016

    Wortlaut der Verordnung - Bundesgesetzblatt

    Bundesrat: 13.05.2016
    Kabinett: 23.03.2016
    Referentenentwurf: 29.01.2016

Stand: 20. Dezember 2022
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