Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
Die Verordnung regelt die zentralen Ziele der ärztlichen Substitutionstherapie von Menschen, die durch den Gebrauch illegaler Drogen abhängig geworden sind. Die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben an die Substitutionstherapie sind insgesamt darauf ausgerichtet, den Beteiligten zu einem Leben ohne Drogen zu verhelfen. Derzeit befinden sich über 77.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen in einer Substitutionsbehandlung.
Chronik
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3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Inkrafttreten: 30.05.2017
Bundesrat: 12.05.2017
Wortlaut der Verordnung – BundesgesetzblattKabinett: 15.03.2017