Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)

Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG)" vom 21. November 2011 nach.

Verordnung 25.02.2013

Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)

Inkrafttreten: 01.02.2014

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Kabinett: 19.02.2013
Bundesrat, 1. Durchgang: 01.02.2013
Kabinett: 14.11.2012

Referentenentwurf: 11.07.2012

Im Einzelnen wird insbesondere folgendes geregelt:

  • An die Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, werden hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt. Die Zulassungsentscheidung steht im Ermessen der zuständigen Behörden der Länder, die sich dabei auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können und auch durch Staatsvertrag regeln können, dass die Zentren durch eine gemeinsame Stelle zugelassen werden.
  • Die Einrichtung sowie die Regelung der näheren Einzelheiten zur Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der unabhängigen und interdisziplinär zu besetzenden Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik obliegt den Ländern. Diese können auch gemeinsame Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik einrichten.
  • Beim Paul-Ehrlich-Institut wird eine Zentralstelle eingerichtet, der die Dokumentation von im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen obliegt. Die von den Zentren für Präimplantationsdiagnostik an diese Zentralstelle zu meldenden Daten werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung über die Erfahrung mit der Präimplantationsdiagnostik sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert.
Stand: 25. Februar 2013
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.