Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Gesetz 01.01.2021

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Inkrafttreten: 01.01.2021

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundestag, 2./3. Lesung: 26.11.2020
Bundestag, 1. Lesung: 29.10.2020
Kabinett: 23.09.2020
Referentenentwurf: 06.08.2020
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 194 KB)

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege"

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Stellungnahmen

Stand: 1. Januar 2021

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