Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (HIV-Selbsttest)
Mit einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wird die Abgabe von HIV-Selbsttests - so genannten "Heimtests" - an Patientinnen und Patienten erlaubt. Bislang dürfen diese Tests in Deutschland nur an Ärzte, medizinische Laboratorien und bestimmte weitere Einrichtungen, Behörden und Unternehmen abgegeben werden.
Durch die Abgabe der Selbsttests wird sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Infektionen zu einem früheren Zeitpunkt erkannt und behandelt werden und dadurch die Weitergabe von Infektionen verhindert wird.
Die WHO empfiehlt seit 2016 den Einsatz von HIV-Selbsttests, um die Diagnoseraten weltweit zu steigern. In Österreich, den USA, Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern kommen HIV-Selbsttests bereits zur Anwendung.
HIV-Selbsttest
Auf der Seite der Deutschen AIDS-Hilfe erfahren Sie, wie der HIV-Selbsttest funktioniert. Es werden weitere Fragen dazu beantwortet und Beratungsmöglichkeiten angeboten.