Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung-MedBVSV

“Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“

Die Verordnung ermöglicht die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Corona-Epidemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen u.a. Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel.

Zudem sorgen die geplanten Regelungen dafür, dass dringend benötigte Arzneimittel sowie Schutzausrüstung möglichst schnell in der Versorgung eingesetzt werden können.

Die “Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ wird voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.

Ausnahmeregelungen vom Arzneimittelrecht sehen unter anderem vor, dass im Ausland beschaffte Arzneimittel auch ohne deutschsprachige Kennzeichnung und Packungsbeilage in die Versorgung gebracht werden können. Zudem können Verfahren der Zulassung und der klinischen Prüfung unter Einhaltung sicherheits- und qualitätsrelevanter Aspekte beschleunigt werden.

In Deutschland dürfen pauschal auch solche Schutzausrüstungsgegenstände angeboten werden, die US-amerikanische, kanadische, japanische oder australische Standards erfüllen. Das ist möglich, weil diese Sicherheits- und Qualitätsanforderungen mit denen der EU vergleichbar sind.

Damit mehr Menschen Blut und Plasma spenden können, können u.a. die Altersgrenzen auf 17 bis 70 Jahre ausgeweitet werden. Bislang liegen sie bei 18 bis 68 Jahren. Wer an Grippe oder an grippeähnlichen Symptomen erkrankt ist, muss eine 14-tägige Wartezeit nach Verschwinden der Symptome einhalten, bevor eine Blutspende möglich ist. Das Paul-Ehrlich-Institut beobachtet und bewertet die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und kann getroffene Vorgaben zur Spende entsprechend anpassen.

Stand: 27. Mai 2020
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