Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen

Durch das Pflegeberufegesetz wird die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und an veränderte Herausforderungen angepasst. Auch die Finanzierung wird reformiert. Das Schulgeld wird abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste werden verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details.

Mit dieser Verordnung nehmen wir eine weitere Hürde, um die Ausbildung in der Pflege wieder attraktiver zu machen. Wir schaffen den Rahmen für eine angemessene Ausbildungsvergütung. Und das Schulgeld gehört endlich der Vergangenheit an. Damit liegen nun alle rechtlichen Voraussetzungen vor, damit die neue Ausbildung im Jahr 2020 starten kann.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt zukünftig über Ausgleichsfonds, die in den Bundesländern einzurichten sind. In diese Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein. In geringerem Umfang beteiligen sich die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.

Die neue Pflegeausbildung startet Anfang 2020.

Stand: 10. Oktober 2018
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.