Zeitgemäße Ausbildung für bestmögliche Beratung in der Apotheke

Durch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistentin und pharmazeutisch-technischen Assistenten modernisiert werden. Der Bundestag hat am 14. November 2019 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten“ (PTA-Reformgesetz) beschlossen, welches das Berufsbild weiterentwickeln und die Ausbildungsinhalte neu strukturieren soll.

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PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

So gestalten wir die PTA-Ausbildung:

  • Beratungskompetenz: Die Anforderungen im Apothekenalltag sind über die Jahre stetig gewachsen. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Beratung zu Arzneimitteln in der Apotheke: Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Information der Patientinnen und Patienten sind inzwischen Tätigkeitsschwerpunkte der PTA. Diese sollen nun auch in ihrer Ausbildung stärker berücksichtigt werden.

  • Dauer: Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Zwei Jahre verbringen die Auszubildenden in einer PTA-Schule. Ein halbes Jahr ist für die praktische Ausbildung in einer Apotheke vorgesehen.

  • Vergütung: Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.

  • Kompetenzen: Erfahrene PTA sollen unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können. Die Apothekenleiterin bzw. den Apothekenleiter dürfen sie weiterhin nicht vertreten.

Die Ausbildung nach der neuen Regelung soll zum 1. Januar 2023 beginnen. Wer seine PTA-Ausbildung vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnen hat, wird diese nach bisherigen Vorschriften abschließen.

Warum wird die PTA-Ausbildung überarbeitet?

Der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten wurde 1968 erstmals gesetzlich geregelt. Im Vordergrund der Aufgaben standen dabei Arbeiten im Labor und in der Rezeptur. Im Laufe der Jahre wandelten sich jedoch die Aufgaben in den Apotheken. Die Labortätigkeit ist deutlich zurückgegangen, während die Arzneimitteltherapie durch neue Therapiemöglichkeiten anspruchsvoller geworden ist. „Heute erwarten Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke eine gute Beratung und kompetente Information zu Arzneimitteln“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Mit der Reform modernisieren wir die Ausbildung - ausgerichtet an den Anforderungen im Apotheken-Alltag.

Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Stand: 23. Januar 2020
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