Auswirkungen der Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V auf den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und zur privaten Krankenversicherung

Krankenkassen können zusätzliche Leistungen in ihre Satzungen aufnehmen und den Versicherten erstatten. Diese Möglichkeit ist mit § 11 Abs. 6 SGB V zum 1. Januar 2012 eingeführt worden, um die wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen zu stärken.

Mithilfe von Analysen von Krankenkassensatzungen, eigenen Datenerhebungen, Auswertungen von Sekundärstatistiken, Fachgesprächen und einer Versichertenbefragung wurde das hier vorliegende Fachgutachten erstellt. Der Wettbewerb innerhalb der GKV hat sich demzufolge intensiviert. Maßgebliche Auswirkungen für den Markt privater Zusatzversicherungen wurden hingegen nicht festgestellt, da bislang kein direkter Wettbewerb zwischen den von gesetzlichen Krankenkassen angebotenen zusätzlichen Satzungsleistungen und privaten Zusatzversicherungen besteht.

Einzelheiten ergeben sich aus dem Kurz- und Abschlussbericht (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB) (PDF-Datei), die hier zum Download zur Verfügung stehen.

Gesundheit

Kurzbericht Stand: Dezember 2018 Seiten: 3

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