Evaluation des Energieverbrauchs stationärer Pflegeeinrichtungen. Ergebnisbericht für das Bundesministerium für Gesundheit.

Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz hat der Gesetzgeber sogenannte Ergänzungshilfen für zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen in Paragraf 154 Elftes Buch Sozialgesetzbuch eingeführt, um die steigenden Preise für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom für den Zeitraum Oktober 2022 bis einschließlich April 2024 einrichtungsindividuell und vollständig auszugleichen.

Um die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfragte Entwicklung der Energieverbräuche der stationären Pflegeeinrichtungen mit Blick auf die Inanspruchnahme dieser Ergänzungshilfen zu evaluieren, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Curacon GmbH (mit einer Unterbeauftragung von Solites) als externe Dritte mit der Durchführung einer Evaluation beauftragt.

Pflege

Fachgutachten Stand: September 2023 Seiten: 88 Format: DIN A4

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