Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege
Gemäß § 72 Absatz 3f Satz 1 SGB XI wurde das BMG unter Beteiligung des BMAS verpflichtet, die Wirkungen der gesetzlichen Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege gemäß § 72 Absatz 3a und 3b SGB XI sowie des § 82c SGB XI zu evaluieren. Der vorliegende Bericht präsentiert auf Grundlage der Analysen und Befunde die Ergebnisse dieses gesetzlichen Evaluationsauftrags. Gegenstand der Evaluation war die Untersuchung der
- Wirkungen auf Pflege- und Betreuungskräfte, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Entlohnung,
- Wirkungen auf die Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen sowie auf die Pflegekassen,
- Wirkungen auf pflegebedürftige Personen und auf die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen, und
- Qualität der Datengrundlagen sowie möglichen Verbesserungspotenzialen des Verfahrens und der Methodik zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus.
Beauftragt mit der Evaluation wurden das Institut Arbeit und Technik (IAT), Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen und das SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen.