Ökonomisches Gutachten zum Apothekenmarkt

Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 ist das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anwendbar. Infolgedessen können diese bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten Boni und Rabatte gewähren.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit ein ökonomisches Gutachten zum Apothekenmarkt in Auftrag gegeben. Auftragnehmerin ist das IGES Institut in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Im Gutachten wurde die aktuelle Ausgangssituation mit einem hypothetischen Szenario, der Einführung eines Boni-Verbotes, sowie den möglichen Auswirkungen einer Einführung des E-Rezepts verglichen. Zudem wurde eine Analyse des bestehenden Apothekenmarktes vorgenommen.

Eine wesentliche Aussage des Gutachtens ist, dass zukünftig nicht-preisliche Rahmenbedingungen, wie die Einführung des E-Rezepts, deutlich stärkere Veränderungen auf dem Apothekenmarkt bewirken könnten als mögliche Anpassungen von Preisregulierungen. Von der Einführung des E-Rezepts ist nach dem Gutachten zu erwarten, dass eine „neue Wettbewerbslandschaft“ entsteht.

Zum Gutachten wurde auch eine Executive Summary (Zusammenfassung) veröffentlicht.

Gesundheit

Abschlussbericht Stand: September 2020 Seiten: 96

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