Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

Im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber mit dem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einen neuen Typus von Anbieter (Leistungserbringer) in der ambulanten Versorgung eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen zu MVZ wurden in der Folgezeit mehrmals geändert. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Gutachter, ob der derzeitige regulatorische Rahmen für MVZ sachgerecht ist. Dabei wird die Regulierung für MVZ in ihrer Gesamtheit betrachtet; das Gutachten untersucht aber auch ausgewählte Einzelaspekte der MVZ-Regulierung. Einer der Schwerpunkte der Untersuchung ist die Frage, ob die Regelungen für MVZ ausreichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor sachfremden Einflüssen nichtärztlicher Inhaber zu schützen. Das Gutachten kommt hier zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Schutzniveau grundsätzlich angemessen ist, enthält aber zugleich weitergehende Regelungsvorschläge zur Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit, die im Bereich der Binnenorganisation ansetzen.

Ministerium

Kurzbericht Stand: November 2020 Seiten: 4

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