EU-Bescheinigung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Entsprechung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Ausbildungen mit den Mindestanforderungen nach Artikel 24 bzw. Artikel 34 bzw. Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.

Bitte wenden Sie sich an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Gesundheitsberufe -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: 0228 99307 - 4797

Kontaktformular: gesundheitsberufe(at)bfarm.de

Konformitätsbescheinigung: Online-Antrag über Bundesportal

Für die Bestätigung der Konformität einer Weiterbildung zum Facharzt mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind die Landesärztekammern zuständig. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Landesärztekammer.

Das "Certificate of Good Standing" ist in der Regel bei der Landesgesundheitsbehörde zu erhalten.

Stand: 19. Februar 2024
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