EU-Bescheinigung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Entsprechung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Ausbildungen mit den Mindestanforderungen nach Artikel 24 bzw. Artikel 34 bzw. Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Bitte wenden Sie sich an:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Gesundheitsberufe -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon: 0228 99307 - 4797
Kontaktformular: gesundheitsberufe(at)bfarm.de
Internet: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Konformitaetsbescheinigungen/_node.html
Für die Bestätigung der Konformität einer Weiterbildung zum Facharzt mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind die Landesärztekammern zuständig. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Landesärztekammer.
Das "Certificate of Good Standing" ist in der Regel bei der Landesgesundheitsbehörde zu erhalten.
Weitere Informationen
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Ärzte
Artikel mit Hintergründen zum Thema Approbationsordnung, Studienverlauf, Weiterbildung und der Berufsausübung.
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Zahnärzte
Mehr über die Approbationsordnung, Studienverlauf, Weiterbildung und der Berufsausübung lesen Sie im verlinkten Artikel
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Apotheker
Mehr über den Studienverlauf, Approbation und Berufsausübung sowie Weiterbildung lesen Sie im verlinkten Artikel