Digitalisierung (Pakt für den ÖGD)

Der Bund stellt im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bis zu 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD bereit.

Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt“ wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen mit dem Ziel, die Digitalisierung im ÖGD durch die Implementierung und den Ausbau digitaler Anwendungen und Abläufe voranzutreiben und Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt sowohl über zentrale Maßnahmen als auch über dezentrale Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung. Finanziert werden diese Maßnahmen von der Europäischen Union im Rahmen des Programms NextGenerationEU.

Dezentrale Maßnahmen

Rund 80 Prozent der Mittel für den Digitalisierungsanteil des Paktes sind als „Förderprogramm Digitalisierung“ aufgelegt und fließen projektbezogen in Digitalisierungsmaßnahmen der Länder und Kommunen. Im Rahmen von drei Förderaufrufen wurden rund 500 Projekte gefördert, darunter 418 Modellprojekte, 56 Landesmaßnahmen sowie 14 sogenannte „Ein-Land-für-Alle“(ELFA)-Maßnahmen.

Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm wurde ein einheitlicher, wissenschaftlicher Rahmen für die Konzeption, Durchführung und Evaluation dieser Projekte durch die Entwicklung eines Reifegradmodells für die Digitalisierung von Gesundheitsämtern geschaffen. Das Modell wurde von Forschenden des Institutsteils Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik, der Forschungsgruppe Digital Health der Technischen Universität Dresden und der Freien Universität Berlin, mit Hilfe von mehr als 60 Akteurinnen und Akteuren des ÖGD entwickelt.

Das Modell unterstützt die Beteiligten im ÖGD bei der Planung und Umsetzung individueller Digitalisierungsmaßnahmen. Es beschreibt ein System aus fünf Stufen – die höchste Stufe entspricht der höchsten digitalen Reife – und betrachtet hierbei acht Dimensionen.

Dimensionen im Reifegradmodell für die Digitalisierung der Gesundheitsämter

Zum 31. Dezember eines jeden Jahres wird der Reifegrad der Gesundheitsämter gemessen, um einen kontinuierlichen Zielabgleich zu ermöglichen. Im Rahmen der ersten Messung in 2021 wurde eine insgesamt sehr geringe digitale Reife festgestellt. Die darauffolgenden Messungen zeigen jedoch einen kontinuierlichen und dimensionenübergreifenden Anstieg. Dies verdeutlicht, dass die bisherigen Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung Wirkung zeigen und einen flächendeckenden Digitalisierungsprozess angestoßen haben.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, dessen Evaluation und den Projekten sind auf der Seite „Digitales Gesundheitsamt“ zu finden.

Zentrale Maßnahmen

Rund 20 Prozent der Fördermittel fließen in zentrale Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes. Neben dem zuvor beschriebenen Reifegradmodell fördert der Bund den sukzessiven Ausbau des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS). DEMIS ist die zentrale digitale Infrastruktur zur Übermittlung meldepflichtiger und anderer infektionsschutzrelevanter Informationen an den ÖGD gemäß § 14 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bis Ende 2020 wurden zunächst alle Gesundheitsämter an DEMIS angebunden. 2021 folgten die Labore, um SARS-CoV-2-Nachweise elektronisch an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter melden zu können. Inzwischen wurde der Großteil aller meldepflichtigen Erregernachweise als elektronische Meldung in DEMIS umgesetzt. Sukzessive folgten die weiteren meldepflichtigen Gruppen, denen eine elektronische Meldung über DEMIS ermöglicht wurde. Geplant ist darüber hinaus die Integration von infektionsschutzrelevanten Surveillance-Systemen.

Mit dem Elektronischen Melde- und Informationssystem für Gesundheitsämter (EMIGA) wird seitens des Bundes ergänzend eine bundeseinheitliche ÖGD-Software für den Infektionsschutz entwickelt. Gesundheitsämter können damit ihre Aufgaben im Infektionsschutz medienbruchfrei, DSGVO-konform und einrichtungsübergreifend erledigen.

Als dritte zentrale Digitalisierungsmaßnahme wurde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖGD die Kollaborationsplattform „Agora“ geschaffen. Diese kann sowohl innerhalb eines Gesundheitsamts als auch übergreifend zur Kommunikation zwischen den Ämtern genutzt werden. Agorasteht als Webanwendung allen Einrichtungen des ÖGD kostenfrei zur Verfügung und unterstützt das gemeinsame Dokumenten- sowie Wissensmanagement.

Der Pakt für den ÖGD umfasst folgende weitere Bereiche

  • Bund und Länder haben eine umfassende personelle Stärkung des ÖGD vereinbart. Die Bundesregierung stellt dafür (und für die Attraktivitätssteigerung durch den Pakt rund 3,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

  • Angesichts von Fachkräfte- und Nachwuchsmangel ist ein weiterer Schwerpunkt des Paktes für den ÖGD, dessen Attraktivität zu steigern.

  • Eine globalisierte Welt stellt hohe Anforderungen an die Gesundheitssicherheit. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der ÖGD als zentraler Akteur der Öffentlichen Gesundheit besser aufgestellt sein muss.

  • Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der ÖGDt als zentraler Akteur der Öffentlichen Gesundheit strukturell auf allen Ebenen besser aufgestellt sein muss, um u. a. noch besser auf akute Herausforderungen eingestellt zu sein.

Weitere Informationen

  • Beirat „Pakt ÖGD“

    Begleitet wird der Pakt durch den von BMG und Ländern eingesetzten „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“.

  • Begriffe von A-Z: Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und stationären Sektor eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems in Deutschland.

  • Leitbegriffe beim BIÖG

    Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) und Gesundheitsförderung

Stand: 6. Februar 2026

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