Akteure der Gesundheitspolitik

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend im Bereich der Gesundheitspolitik und damit für die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zuständig. Auch wenn formal der Bundestag die Gesetze verabschiedet, so wird im BMG die Gesundheitspolitik der Bundesregierung konzipiert und erarbeitet, denn die Hauptzuständigkeit für Fragen der Gesundheitspolitik und damit der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt im BMG. Bei der Gesetzesvorbereitung sind Abstimmungen mit anderen Ressorts nötig, deren Geschäftsbereiche ebenfalls bestimmte Aspekte der Gesundheitspolitik umfassen, so zum Beispiel Fragen des Verbraucherschutzes (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der sozialen Sicherung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) oder der Finanzierung (Bundesministerium der Finanzen).

Neben Bundestag und Bundesregierung beziehungsweise dem BMG ist der Bundesrat der dritte entscheidende Akteur der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Er ist gleichwohl die Institution der Länder, in der die Ministerpräsidenten sich zu (gesundheits-)politischen Fragen äußern.

Der Gesetzgeber und die staatliche Gesundheitspolitik setzen den Rahmen, in dem die Partner im Gesundheitswesen ihre Entscheidungen treffen können. Dabei gilt es, gesundheitspolitische Prioritäten und eine ökonomische Verwendung der finanziellen Mittel in Einklang zu bringen.

Stand: 20. Dezember 2022
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