Akteure der Gesundheitspolitik
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend im Bereich der Gesundheitspolitik und damit für die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zuständig. Auch wenn formal der Bundestag die Gesetze verabschiedet, so wird im BMG die Gesundheitspolitik der Bundesregierung konzipiert und erarbeitet, denn die Hauptzuständigkeit für Fragen der Gesundheitspolitik und damit der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt im BMG. Bei der Gesetzesvorbereitung sind Abstimmungen mit anderen Ressorts nötig, deren Geschäftsbereiche ebenfalls bestimmte Aspekte der Gesundheitspolitik umfassen, so zum Beispiel Fragen des Verbraucherschutzes (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der sozialen Sicherung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) oder der Finanzierung (Bundesministerium der Finanzen).
Neben Bundestag und Bundesregierung beziehungsweise dem BMG ist der Bundesrat der dritte entscheidende Akteur der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Er ist gleichwohl die Institution der Länder, in der die Ministerpräsidenten sich zu (gesundheits-)politischen Fragen äußern.
Der Gesetzgeber und die staatliche Gesundheitspolitik setzen den Rahmen, in dem die Partner im Gesundheitswesen ihre Entscheidungen treffen können. Dabei gilt es, gesundheitspolitische Prioritäten und eine ökonomische Verwendung der finanziellen Mittel in Einklang zu bringen.
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Weitere Informationen
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Bundesländer
Die Bundesländer verfügen über eigene Kompetenzen zur Gesetzgebung, sie sind verantwortlich für die Durchführung der Bundesgesetze.
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Bundesbehörden
Dem auf der Bundesebene zuständigen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstehen eine Reihe von Institutionen, die sich mit übergeordneten gesundheitlichen Aufgabenstellungen befassen
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Selbstverwaltung
In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden.