Bundesländer

Die Bundesländer verfügen über eigene Kompetenzen zur Gesetzgebung, sie sind verantwortlich für die Durchführung der Bundesgesetze und haben in der Regel die Fach- und Dienstaufsicht über die kommunalen Gesundheitsämter. Diese nehmen ihrerseits Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr, zum Beispiel die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder die Schulgesundheitspflege. Die Bundesländer sind weiterhin verantwortlich für die Krankenhaus-Planung.

Was die gesundheitspolitische Zuständigkeit der Bundesländer angeht, so erstreckt sich diese vor allem auf zwei Bereiche: die stationäre Versorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Daneben spielt Prävention eine wichtige Rolle im Rahmen der Länderaktivitäten.

Zwar liegt die Zuständigkeit für die Gesetzliche Krankenversicherung überwiegend beim Bund, gleichwohl sind für die Aufsicht über die regionalen Kassen die Länder zuständig. Im Bereich der stationären Versorgung tragen die Länder die Investitionskosten für Krankenhäuser und die GKV trägt den Betrieb. Insofern gibt es in diesem Bereich geteilte Verantwortlichkeiten.

Institutionell ist die Zuständigkeit für Landesgesundheitspolitik in der Regel in einem Landesministerium gebündelt. Die Landesgesundheitsminister tagen regelmäßig im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder.

Stand: 1. Juni 2016
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