Europarat
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen mit Sitz in Straßburg gegründet. Er hat gegenwärtig 46 Mitgliedstaaten. Deutschland gehört dem Europarat seit 1950 an.
Das macht der Europarat
Ziel des Europarates ist eine Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Demokratie in ganz Europa. Bislang gibt es über 200 Konventionen und Protokolle, die zur Sicherung der Menschenrechte beitragen sollen und durch Überwachungsgremien kontrolliert werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt innerhalb der Bundesregierung die Koordinierung für Konventionen im Bereich Gesundheit. Hierzu zählen unter anderem Konventionen zu den Themen Organtransplantation, Bioethik oder Arzneimittelsicherheit.
Eine zentrale fachliche Rolle im Gesundheitsbereich des Europarates nimmt das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) ein. Dieses Direktorat leistet durch die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte in Europa einen wichtigen Beitrag zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Zu den Kernaufgaben des EDQM zählen unter anderem die Qualitätssicherung von Arzneimitteln und Wirkstoffen, das Europäische Arzneibuch, die Koordinierung amtlicher Arzneimittelkontrolllabore sowie die Entwicklung fachlicher Standards und Leitlinien in gesundheitsrelevanten Bereichen wie Bluttransfusion, Transplantation, pharmazeutische Versorgung, Kosmetika und Lebensmittelkontaktmaterialien.
Weitere Informationen
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Der Europarat - Förderer von Demokratie und Menschenrechten
Das Auswärtige Amt informiert umfassend über die Bedeutung und Aufgaben des Europarats.
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Übersichtsseite: Globale Gesundheitspolitik
Weltweite Gesundheitsfragen verlangen nach Lösungen, die auch thematische Grenzen überschreiten. Das BMG fasst die wichtigsten Facetten einer modernen Globalen Gesundheitspolitik zusammen.