Internationales Pandemieabkommen
Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Weltgemeinschaft nur unzureichend auf Pandemien vorbereitet war. Daher gilt es, die Lehren aus der Pandemie zu zie-hen, um als internationale Gemeinschaft künftig besser auf Gesundheitskrisen vor-bereitet zu sein und im Pandemiefall gezielt und schnell reagieren zu können.
Der Beschluss, ein internationales Pandemieabkommen zu entwickeln, wurde im Dezember 2021 bei einer Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung von den 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefasst, darunter auch Deutschland.
Das internationale Pandemieabkommen ist eine einmalige Gelegenheit, regionale, nationale und globale Kapazitäten zu stärken, damit Infektionskrankheiten seltener auftreten und sich insbesondere nicht zu Pandemien entwickeln. Hierfür wird ein völkerrechtlich bindendes Abkommen mit klaren Regelungen benötigt.
Abschluss der Verhandlungen bis spätestens Mai 2025
Der Beschluss, ein internationales Pandemieabkommen zu entwickeln, wurde im Dezember 2021 bei einer Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung von den 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefasst, darunter auch Deutschland. Für den Entwicklungsprozess des internationalen Pandemieabkommens wurde ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (Intergovernmental Negotiating Body, INB) eingerichtet, das sich aus den 194 Mitgliedsstaaten der WHO zusammensetzte. Der Entwicklungsprozess wurde damit vollständig von den Mitgliedsstaaten der WHO geleitet (sog. „member states led process“). Mit dem Pandemieabkommen wird die Zusammenarbeit zwischen Staaten verbessert. Innerstaatliche Maßnahmen sind hiervon nicht betroffen. Die staatliche Souveränität sowie Menschenrechte werden nicht angetastet. Vielmehr ist deren Einhaltung und Bedeutung im Text des Abkommens verankert.
Alle Unterlagen des Verhandlungsgremiums sind öffentlich auf der Seite des Intergovernmental Negotiating Body (who.int) einsehbar. Darüber hinaus wurde der Entwicklungsprozess von Anfang an inklusiv gestaltet und umfasste neben den INB-Sitzungen der WHO-Mitgliedstaaten auch öffentliche Anhörungen nichtstaatlicher Akteurinnen und Akteure sowie Fachvorträge von Expertinnen und Experten zu ausgewählten Themen.
Die EU zählt zu den Initiatoren des internationalen Pandemieabkommens und hat die Verhandlungen für ihre 27 Mitgliedstaaten geleitet. Das Mandat zur Verhandlungsführung wurde der EU im März 2022 durch einen EU-Ratsbeschluss erteilt. Die EU stimmte sich eng mit allen Mitgliedsstaaten ab und brachte die konsentierten Positionen laufend in die internationalen Verhandlungen ein.
Seitens der Bundesregierung koordinierte das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt den Verhandlungsprozess. Bei der Entwicklung des internationalen Pandemieabkommens standen Transparenz, Kohärenz und Verbindlichkeit für die Bundesregierung immer an zentraler Stelle. Dabei war stets klar: Ein internationales Pandemieabkommen kann nur dann erfolgreich sein, wenn es gut in die bestehende globale Gesundheitsarchitektur eingebettet ist und existierende Lücken nachhaltig schließt.
Erfolgreiche Annahme des Abkommens bei der 78. Weltgesundheitsversammlung
Am 20. Mai 2025 haben die Mitgliedstaaten der WHO bei der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf nach über dreieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen den Text des internationalen Pandemieabkommens mit breiter Mehrheit angenommen. Der Beschluss markiert einen bedeutenden Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheitsarchitektur. Es handelt sich um das zweite völkerrechtlich verbindliche Abkommen der WHO nach dem Rahmenübereinkommen zur Tabakkontrolle (FCTC, 2003).
Das internationale Pandemieabkommen umfasst 35 Artikel und enthält umfassende Regelungen im Bereich Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion. Ziel ist es insbesondere, die weltweiten Kapazitäten zur Früherkennung, Prävention und Widerstandsfähigkeit zu stärken sowie gemeinsame Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur Pandemiebekämpfung zu verankern. Im Abkommen finden sich zentrale Forderungen Deutschlands wieder, die über die jüngst überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hinausgehen.
Dazu zählen unter anderem:
- der Zugang zu und das Teilen von Pathogenproben und Gensequenzdaten im Rahmen des PABS-Systems,
- der Aufbau eines globalen Lieferketten- und Logistiknetzwerks,
- die Schaffung einer „Global Health Emergency Workforce“,
- die Förderung grenzüberschreitender Forschung und Entwicklung,
- sowie die Stärkung nationaler und regulatorischer Kapazitäten.
Ein großer Fortschritt ist zudem die erstmalige Verankerung des One Health-Ansatzes in einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen, der die enge Verflechtung von Mensch, Tier und Umwelt im Gesundheitskontext anerkennt und adressiert.
Nächste Schritte
Mit der Annahme des Abkommens ist der Verhandlungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Ein zentraler Bestandteil des Abkommens, das sogenannte Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS)-System, muss noch in einem separaten Annex ausverhandelt werden. Dieses System soll im Pandemiefall sowohl den schnellen Zugang zu Krankheitserregern und deren genetischen Informationen als auch eine gerechtere Verteilung von Pandemieprodukten (Diagnostika, Therapeutika, Impfstoffe) sicherstellen. Grundlegende Rahmenbedingungen wurden im Abkommen bereits festgelegt, die für die Umsetzung notwendigen Details sollen nun im Rahmen einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden.
Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, die Ergebnisse der Annex-Verhandlungen bei der 79. WHA im Jahr 2026 vorzulegen. Erst nach Annahme dieses PABS-Annexes kann das Abkommen zur finalen Unterzeichnung und Ratifikation durch die Mitgliedsstaaten freigegeben werden.
Internationale Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Angesichts der durch die COVID-19 Pandemie sichtbar gewordenen Lücken, wurde bei der 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 beschlossen, gezielte Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften auszuarbeiten.
Die überarbeitete Fassung der IGV konnte während der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 verabschiedet werden.
Weitere Informationen
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Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Die mehr als 190 an den IGV beteiligten Länder einigten sich auf weitreichende Verbesserungen.
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Internationale Gesundheitsvorschriften (FAQ)
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem Verfahren zu deren Änderung auf der WHO-Website (Englisch)
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Internationales Pandemieabkommen (FAQ)
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Prozess der Findung eines Internationalen Pandemieabkommens auf der WHO-Website (Englisch)